Sachverhalt:
Die Entsorgung gemeindlicher Friedhofsabfälle verursacht im Laufe des Haushaltsjahres voraussichtliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 15.000,00 EUR.
Ursächlich hierfür sind insbesondere die gestiegenen Entsorgungskosten der Kreismülldeponie von 175,00 EUR/t im Vorjahr auf nunmehr 240,00 EUR/t.
Nach Mitteilung des Leiters des gemeindlichen Bauhofs werden jedoch ständig auch so genannte Fremdverfüllungen – d. h. nicht von den gemeindlichen Friedhöfen stammendes Material – beim Abtransport festgestellt. Nach seinen Schätzungen machen diese Abfälle etwa 30 % des Gesamtmaterials aus.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe von voraussichtlich ca. 15.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 750.51100 „Unterhaltung der Friedhöfe und Leichenhallen“ zu.
Im Hinblick
auf eine ohne diese überplanmäßigen Ausgaben bestehende Unterdeckung bei Stelle
750.51100 des
Verwaltungshaushalts von mehr als 80 T€, ist über Möglichkeiten der
Kostenreduzierung bei diesem Haushaltsposten zu beraten und zu entscheiden.
Eine
Alternative bestünde darin, entsprechend
der festgestellten Fehlbefüllung, 30 % über den
allgemeinen Gebührenhaushalt für das Abfallwesen (Grünmüllentsorgung) zu
verbuchen. Dann hätte allerdings – über die zu erstellende Kostenkalkulation -
jeder einzelne Bürger anteilig die Kosten dafür zu tragen, dass sich einige
wenige zu Lasten der Allgemeinheit ihres Grünmülls entledigen.
Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, die teilweise unmittelbar an öffentlichen Verkehrswegen installierten Auffangbehältnisse mehr in den rückwärtigen Raum der Friedhöfe zu verlegen, um damit eine schnelle Müllentledigung durch „Fremdbefüller“ zu erschweren.