Betreff
Widmung der Weidenstraße
Vorlage
586/2010
Aktenzeichen
328003
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch die Straßenbaubehörde dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen. Soweit eine Widmung nicht durch das Gewohnheitsrecht eingetreten ist, ist sie im Einzelfall durch eine formelle Widmungsverfügung sicherzustellen.

 

Der Ortsteil Saeffelen wurde im Rahmen einer kommunalen Reform im Jahre 1969 (wieder) eingemeindet. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass die Weidenstraße bereits gewidmet gewesen sei.

Nach Anforderung von Unterlagen bei der Gemeinde Waldfeucht konnte allerdings festgestellt werden, dass eine Widmung der Weidenstraße bisher nicht erfolgte.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird daher vorgeschlagen, die Weidenstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße zu widmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Weidenstraße in Saeffelen wird gem.  § 3Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.