Betreff
Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/98 "Kuhweide" in Selfkant-Wehr
Vorlage
058/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 16. März 2006 die Einleitung des Änderungsverfahrens zur

 

Zweiten Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5/98 „Kuhweide“ in Selfkant-Wehr

 

beschlossen.

 

Die Änderung umfasst die Herausnahme der Pflanzliste und den Wegfall der Verpflichtung der Anlieger, die „private Grünfläche“ entsprechend zu bepflanzen aus den textlichen Festsetzungen.

 

Ersatzweise soll eine Verpflichtung der Anlieger, entlang der hinteren Grundstücksgrenze eine einheitliche Hecke zu pflanzen, in die Festsetzungen aufgenommen werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde vorstehender Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 22-25/2006 am 25. Juni 2006 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 22-25/2006 vom 25. Juni 2006) in der Zeit vom 10. Juli 2006 bis einschließlich 10. August 2006.

 

Den Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zur Verfügung gestellt und sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 31. August 2006.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 22-25/2006 vom 25. Juni 2006 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in der Zeit vom 11. August 2006 bis einschließlich 11. September 2006.

 

Während der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Von Trägern öffentlicher Belang wurden ebenfalls weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt nach Durchführung der Änderungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und Offenlage

 

die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/98 „Kuhweide“ in Selfkant-Wehr

 

gemäß § 10 BauGB als Satzung.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle