Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 - Tüddern, Im Hasenfeld-
hier:
1. Abwägung und Entscheidung über vorgebrachte Bedenken und Anregungen
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Bau-Gesetzbuches (BauGB)
Vorlage
559/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt;

 

 

A:               Verfahrensstand

 

Die Gemeindvertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld – beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Planung soll auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 2, Nr. 119, 120 und 451 ein Neubaugebiet realisiert werden.

 

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.  3/2008 vom 20. Januar 2008 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8 – 10/2009 vom 8. März 2009 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauBG über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes vom 23. März 2009 bis einschließlich 23. April 2009 bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30. April 2009 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 24. April 2009 bis einschließlich 25. März 2009 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 12 – 14/2007 vom 15. April 2007 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden konnten zunächst vorgebrachte Bedenken durch weitere Untersuchungen ausgeräumt werden.

Über während der Offenlage vorgebrachte Bedenken und Anregungen ist zu beraten und zu entscheiden.

 

B.               Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung   der Offenlage vorgebrachten Bedenken und 

                   Anregungen

 

B.1.            Offenlage

 

B.1.1          Die Beteiligte weist darauf hin, dass sich auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern, Flur 2, Flurstück 451 ein Flüssiggaslager ihrer Gesellschaft befindet und dass dieses Grundstück der Gesellschaft zu diesem Zweck unbefristet zur Verfügung gestellt wurde.

                   Die Beteiligte bat darum, den Lagerstandort nicht wie derzeit dargestellt, als Wohnbaufläche, sondern als Versorgungsfläche für ein Flüssiggaslager auszuweisen.

 

Beschlussempfehlung

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Antrag der Beteiligten zur Kenntnis. Sie beschließt, dem Antrag nicht stattzugeben und keine Fläche für ein unterirdisches Flüssiggaslager auszuweisen. Gleichwohl erhebt die Gemeindevertretung keinerlei Bedenken gegen die derzeitige Nutzung der in Rede stehenden Fläche als unterirdisches Flüssiggaslager sowie dem derzeitigen Umfang der Lagerfläche.

 

 

Satzungsbeschluss

 

Beschlussempfehlung

 

Die Gemeindevertretung beschließt, nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und der Offenlage, den Bebauungsplan Selfkant Nr. 35 – Tüddern, Im Hasenfeld – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.