Betreff
Antrag der FDP-Fraktion auf Absenkung des Hochbords am Radweg K5 - Höngen Dieck und Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
Vorlage
518/2009/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die FDP-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 21. September 2009 den Hochbord am Radweg entlang der K5 am Ortsausgang Saeffelen in Richtung Höngen-Dieck in Höhe der Zufahrt zum Diecker Cafe und dem neu angelegten Waldwanderlehrpfad unter Hinweis auf eine mögliche Unfallgefahr abzusenken.

 

Weiterhin beantragte die FDP-Fraktion die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Bereich.

 

Wegen der Zuständigkeit des Kreises Heinsberg als Straßenbaulastträge wurde der o. g. Antrag mit Schreiben vom 28. September 2009 an diesen mit der Bitte zu prüfen, wann mit der Realisierung des Lückenschlusses Radweg K5 zwischen Saeffelen und Hastenrath/ Wehrhagen zu rechnen ist und ob unter Berücksichtigung dieser Baumaßnahme die beantragte Querung/ Beleuchtung sinnvoll ist und realisiert werden kann, weitergeleitet.

 

Mit Verfügung vom 04. Dezember 2009 teilt der Kreis Heinsberg mit, dass im Entwurf des Radwegekonzeptes des Kreises der parallel zur K5 verlaufende Radweg als Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen der Einmündung K5/ K15 bei Kleinwehrhagen und dem Kreuzungsbereich in Saeffelen-Dieck vorgesehen ist und der im o. g. Antrag der FDP-Fraktion bezeichnete Bereich mit untersucht wird.

 

Die mit dem Kreis Heinsberg diesbezüglich geführten Gespräche ergaben, dass eine Umsetzung durch den Kreis in 2010 nicht zu erwarten ist, der Kreis jedoch keine Bedenken gegen eine Absenkung des Radweges durch den gemeindlichen Bauhof hat:

 

Die Absenkung müsste nach Vorgabe des Kreises Heinsberg auf einer Länge von 2 m erfolgen, um so auch eine gefahrlose Benutzbarkeit für Rollstuhlfahrer zu erhalten.

Nach Beseitigung der Schwarzdecke könnte die Absenkung – zur Kostenminimierung -  mit in der Gemeinde üblichem Verbundsteinpflaster hergestellt werden. Die Durchführung dieser Maßnahme würde zwar den Rollstuhlfahrern eine ‚Abkürzung der Wegekreuzung von knapp 100 m erzeugen, gleichzeitig aber zu nicht unerheblichen und sicherlich auch gefährlichen Behinderungen für Skater mit sich bringen. Für eine Kommune, die den Tourismus und die Naherholung als wichtiges Element ihrer Entwicklung auch im LEADER-Prozess propagiert, wäre dies sicherlich kontraproduktiv.

Daneben bleibt festzuhalten, dass die in knapp 100 m Entfernung liegende Querung an der Straße „Diecker Weg“ für eine möglichst sichere Querung entsprechend hergerichtet ist, und auch wohl keine unzumutbare zusätzliche Wegestrecke für Rollstuhlfahrer bedeutet.

 

Im Übrigen würden die Kosten für die Absenkung in der beschriebenen Form bei Ausführung durch den gemeindlichen Bauhof  ca. 2.000,- € betragen; zeitlich wäre der Bauhof dadurch – aufgrund seiner ohnehin schon knappen Personaldecke – erheblich belastet.

 

 

Bezüglich der ebenfalls beantragten Straßenbeleuchtung wird auf ein Angebot der WestEnergie und Verkehr vom 19.08.2005 verweisen. Die Beleuchtung einschließlich Verlegung des Beleuchtungskabels wurde mit brutto 33.300,96 € angeboten. Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltssituation wird von einer Umsetzung durch die Gemeinde abgeraten.  

 


Beschluss:

 

Wegen der bereits in unmittelbarer Entfernung vorhandenen vorschriftsmäßigen Querungsmöglichkeit wird die Maßnahme nicht durchgeführt.

 

Für eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in diesem Bereich stehen keine Mittel bereit.