Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 - Isenbruch, Mevesges Kamp -
hier: Änderung der textlichen Festsetzungen
Vorlage
549/2010
Art
Sitzungsvorlage

 

Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 25. November 2009 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesges Kamp – beschlossen.

 

Die Änderung umfasst die folgende Ergänzung der textlichen Festsetzungen:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmung unberührt.“

 

 

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2010 vom 17. Januar 2010 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2010 vom 17. Januar 2010 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planabsichten informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes vom 25. Januar bis einschließlich 25. Februar 2010 bei der Gemeindeverwaltung einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. Februar 2010 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entwürfe in der Zeit vom 26. Februar 2010 bis einschließlich 26. März 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.  1-2/2010 vom 17. Januar 2010 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und während der Offenlage wurden keine Bedenken  oder Anregungen vorgebracht.

 

 

Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag

 

Nach Durchführung der 1. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch. Mevesges Kamp -, mit dem die textlichen Festsetzungen um den Passus

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“

 

Ergänzt werden, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.