Betreff
Neufassung der Feuerwehrsatzung
Vorlage
546/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde am 08.12.2009 geändert.

 

Neben den Änderungen bezüglich der Befristung wurden auch Änderungen des Gesetzes aufgrund europäischer Richtlinien notwendig.   

Zudem wurden in dem Gesetz noch beamtenrechtliche Vorschriften geändert und redaktionelle Anpassungen eingepflegt.

 

Das Gesetz regelt den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großschadensereignissen (Katastrophen). Es ist unverzichtbare Grundsatznorm für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Land. Ohne dieses Gesetz gäbe es für die Hilfeleistung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes keine Rechtsgrundlage. Aus Sicht der Landesregierung hat sich das Gesetz als vollzugstauglich bewährt und ist – auch in Teilen- unverzichtbar.

 

Dies erfordert auch eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Selfkant (Feuerwehrsatzung) auf der Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.  Zweck der Satzung ist der Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Selfkant bei u.a. vorsätzlichen oder grundlosen Alarmierungen. Dieser Kostenersatz kann nur aufgrund einer Satzung geltend gemacht werden.

Neben redaktionellen Änderungen wurden auch kostenersatzpflichtige Einsätze im Bereich der Rauchmeldeanlagen mit aufgenommen; zudem war eine Anpassung der Kostensätze für das Personal sowie für die Fahrzeuge notwendig.


Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Selfkant (Feuerwehrsatzung) wird beschlossen.

 

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Selfkant (Feuerwehrsatzung) in Form der 2. Änderungssatzung vom 13.10.1995 wird aufgehoben