Betreff
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 - Westerheide -
Vorlage
542/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 18. August 2009 beschlossen, einen Teilbereich des seit dem 22. Juli 1982 rechtskräftigen Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 – Westerheide – aufzuheben.

 

Der Beschluss über die Einleitung des Plan-Teilaufhebungs-Verfahren wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 47 – 48 vom 29. November 2009 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Ebenfalls durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.  47-28/2009 vom 29. November 2009 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planaufhebungsabsicht informiert und es wurde Gelegenheit gegeben, vom 8. Dezember 2009 bis einschließlich 8. Januar 2010 bei der Gemeindeverwaltung Bedenken und Anregungen vorzubringen.

 

Mit Schreiben vom 17. November 2009 wurden die Behörden über die Planungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Dezember 2009 gegeben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planaufhebung in der Zeit  vom 11. Januar 2010 bis einschließlich 12. Februar 2010 bei der Gemeindeverwaltung Selfkant öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 47 – 28/2009 öffentlich bekannt gemacht.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie während der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Damit sind die Voraussetzungen für eine abschließende Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens der geplanten Auskiesung  Safari gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, nach Durchführung des Aufhebungsverfahren (mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Planaufhebungsabsicht) gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Teilbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 – Westerheide -