Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2010
Vorlage
539/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                  Max. Höhe

1 Verein                                                          15 % der Materialkosten                       2.000 €

2 Vereine                                                        20 % der Materialkosten                       4.000 €

3 Vereine                                                        30 % der Materialkosten                       8.000 €

4 Vereine                                                        40 % der Materialkosten                     10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

 

 

 

Antrag des VfR 1912 Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 16.12.2009 beantragt der VfR 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2010 zur Erweiterung/Umgestaltung des oberen Trainingsplatzes (direkt parallel zum Messweg gelegen). Die Gesamtkosten der Maßnahme (u.a. Kosten für neue Randsteine) werden mit ca. 10.000 – 20.000 € veranschlagt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Dieser Antrag ist nach Mitteilung des Vorsitzenden des VfR als Alternativantrag zu einer ggf. vollständigen Erneuerung des Trainingsplatzes bzw. der Anlage eines neuen Sportplatzes an anderer Stelle für den VfR zu sehen.

 


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.