Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2010
Vorlage
534/2010
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf zwei Haushaltsstellen verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einer Haushaltsstelle eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung bei der anderen Haushaltsstelle ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2010. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant am 13. Dezember 2009 nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds für das Jahr 2010 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

 

 

 

a)      TC Selfkant Westerheide e.V.

 

Der TC Selfkant Westerheide e.V. beantragt mit Schreiben vom 15.11.2009 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines Defibrillator  sowie zur Renovierung des Clubheimes und der Sanitäranlagen und zur Anschaffung von Tennismehl für die Platzaufbereitung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.641,29 €. Der Antrag sowie die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt.  Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2009.

 

b)      Spielmannszug Wehr e.V.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2009 beantragt der Spielmannszug Wehr e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Instrumenten. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.650,00 €.Der Antrag sowie die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2003.

 

c)      Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

 

Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. hat mit Schreiben vom 11.12.2009 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Instrumenten zum Gesamtpreis von 2.903,98 € beantragt. Der Antrag sowie der Kostenvoranschlag sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschuss erfolgte im Jahre 2006.

 

 

d)      V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

 

Mit Schreiben vom 16.12.2009, das als Anlage beigefügt ist, beantragt der V.f.R. 1912 Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Leuchtmitteln und Elektroteilen für die neue Flutlichtanlage sowie zur Anschaffung von Trainingsmaterial für die Jugend- und Seniorenabteilung. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 2.000 – 3.000 €. Der Verein wurde aufgefordert entsprechende Kostenvoranschläge noch vorzulegen. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2008.

 

 

e)      St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

 

Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V. hat mit Schreiben vom 10.01.2010 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Uniformen beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.537,35 €. Der Antrag sowie die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2008.

 

f)       St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch e.V.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2010 beantragt die St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Offiziersuniformen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 5.207,52 €. Der Antrag sowie die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2008.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2010 ist nunmehr gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.