Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung, 6. Änderungssatzung
Vorlage
399/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG). Danach (§ 6 (2) Satz 3 KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen.

 

Im Gebührenjahr 2016 wurde ein Überschuss in Höhe von 901,09 € erzielt.

 

Der Überschuss aus dem Gebührenjahr 2014 in Höhe von rund 38.300 € wurde in Haushalt 2016 für Instandsetzungen an verschiedenen Friedhofshallen eingesetzt.

 

Der Überschuss aus 2015 in Höhe von 53.255,81 € soll in 2017 der Instandsetzung weiterer Friedhofshallen sowie der verbesserten Unterhaltung der Friedhofswege dienen. Zudem wurden ein Gerät zur Unkrautbekämpfung und ein Heckenschneider angeschafft. 

 

Der eingesetzte Überschuss aus 2014 deckt in etwa die Mehrausgaben im Friedhofswesen 2016. Die derzeitige Kalkulation ist kostendeckend. Die vollständige Kalkulation ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Da die Qualität der Grabkreuze für die Wiesengräber überarbeitet wurde, sind diese nunmehr 15 € teurer.

 

Die Herstellung der Quaderwände konnte optimiert werden, sodass dort Einsparungen in Höhe von 22 € je Quader erzielt werden konnten.

 

Die Gebühren für die Einebnung von Grabstätten Erdbestattungen Sarg wurde neu kalkuliert, da diese Arbeiten jetzt nicht mehr durch den Bauhof sondern durch eine Fachfirma geleistet werden.

 

 

 

Von daher wird der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant - Friedhofsgebührensatzung – angepasst.

 

Die zu beschließende Satzung mit dem neuen Gebührentarif befindet sich in der Anlage 3.

 

Dabei wurde die Position III. - Herstellung und Pflege Wiesengrab – nunmehr in 2 Positionen (Leistungen des Bauhofs und Kosten Grabkreuz) unterteilt.

Bei der Position V. 4. Wurde eine Ziffer c eingeschoben (jede weitere Grabstelle), um die Abrechnung zu vereinfachen. Die weiteren Ziffern verschieben sich nach hinten.

 

Der derzeit gültige Tarif ist zum Vergleich in Anlage 2 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt das Rechnungsergebnis Gebührenhaushalt „Friedhof“ 2016 zur Kenntnis und beschließt die 6. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.