Sachverhalt:
A Verfahrensstand
Am
03. Januar 2017 beantragte der Bauherr für das im Bebauungsplan Nr. 25 -
Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - gelegene Grundstück Gemarkung Saeffelen,
Flur 2, Nr. 474 festgesetzte Baufenster um 5 m in Richtung Süden zu erweitern.
Daraufhin
hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant in ihrer Sitzung am 02.
Februar 2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen –
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017
öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017
wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die
5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem
Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant mit Begründung und textlichen
Festsetzungen in der Zeit vom 11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017
im Rathaus in Selfkant-Tüddern oder über das Internetportal „Tetraeder“
einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen
oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Am 30. August 2017 wurden,
unter Fristsetzung bis zum 13. Oktober 2017, von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 25
– Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant nebst Begründung
sowie textlichen Festsetzungen Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange darauf hingewiesen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr.
25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – nebst Begründung und textlichen
Festsetzungen in der Zeit vom 11. September bis einschließlich 13. Oktober 2017
im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen und über das Internetportal
„Tetraeder“ öffentlich zur Einsichtnahme bereit gestellt werden. Ort und Dauer
der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 34-35/2017 vom 03. September 2017
öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen zu diesem
Verfahren sind im Internet unter http://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=31768
abrufbar.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung zur 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - der Gemeinde
Selfkant wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 –
Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant aufgeführten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während
der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB keine weiteren
Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des Verfahrens
ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und textlichen
Festsetzungen sowie der in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Selfkant Nr. 25 –
Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen – der Gemeinde Selfkant im vereinfachten
Verfahren als Satzung. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.