Betreff
Antrag der Eijkenboom + Florack GmbH, von-Humboldt-Straße 9, 52538 Selfkant auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/97 - Handwerkszentrum Tüddern -
Vorlage
052/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant am 16. März 2006 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/97 beschlossen hatte und diese Änderung im April 2006 rechtskräftig wurde, hat die Firma Eijkenboom & Florack GmbH beim Kreis Heinsberg einen Bauantrag zwecks Errichtung eines Handels für Neueiesen sowie für Alteisen mit Sortierung gestellt. Mit der Genehmigung ist in Kürze zu rechnen.

 

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelt es sich hierbei um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungspflichtige Anlage bis zu einer Gesamtlagerkapazität von 1.000 qm oder 100 to.

 

Wie die Firma Eijkenboom & Florack GmbH in ihrem vorgenannten Antrag vom 5. Juli 2006 mitteilt, ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass es auf Grund des in Zukunft anfallenden Materials bei der derzeitigen Größenbestimmung zu Lagerengpässen kommen wird.

 

Aus diesem Grunde beantragt die Firma Eijkenboom & Florack GmbH für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239

 

  1. die Anpassung des Flächennutzungsplanes durch Änderung der Darstellung von Gewerbegebiet in Industriegebiet und
  2. die Änderung des VEP 3/97

-          Änderung der zeichnerischen Darstellung der Flächen des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239 von Gewerbegebiet in Industriegebiet sowie

-          Änderung der textlichen Festsetzungen durch Zulassung von genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des BImSchG.

 

Wie die Firma weiter mitteilt, wird sie nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes einen Antrag nach dem BImSchG zwecks Zulassung einer genehmigungspflichtigen Anlage stellen.

 

Eventuelle anfallende Kosten für die Durchführung der Änderungsverfahren werden von der Antragstellerin übernommen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

1.             die Änderung Nr. XXIII des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

            -    Änderung der Darstellung von Gewerbegebiet in Industriegebiet für den       Bereich    des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239

 

2.             die 2. Änderung des VEP 3/97

 

-        Änderung der zeichnerischen Darstellung von Gewerbegebiet in Industriegebiet sowie

 

-       Änderung der textlichen Festsetzungen durch Zulassung von genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des BISchG

 

für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Millen, Flur 2, Nr. 239

 

3.             für die unter 1. und 2. genannten bauleitplanerischen Verfahren

 

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB

 

-       die Offenlage der Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 (2) BauGB

 

 

4.             Eventuelle anfallende Kosten für die Durchführung der Änderungsverfahren sind von der Antragstellerin zu übernehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle