Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
507/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2009 blieben die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant unverändert.

Der veranschlagte Gebührenbedarf ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Kostenrechnung. Die Veranschlagungsprinzipien der sparsamen Haushaltsführung und der Kostendeckung wurden beachtet.

 

 

Die Kostenrechnung gliedert sich in zwei Bereiche:

 

1. Sammlung und Transport

 

Die Organisations- und Leistungspflicht liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Selfkant

 

und

 

2. Annahme und Verwertung

 

Hierbei liegt die Organisations- und Leistungspflicht im Zuständigkeitsbereich des Kreises Heinsberg und der Gemeinde Selfkant

 

 

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

1. Preisanstieg bei Sammlung und Transport durch höheres Abfallaufkommen

 

2. Preisänderungen für Annahme und Verwertung durch Ausschreibungen

 

3. Senkung der Erlöse für die Vermarktung von Altpapier

 

 

Zu 1.

Bei der Ermittlung der Nutzungsgebühren für die Restmülltonnen kommen ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab und ein Wirklichkeitsmaßstab zur Anwendung. Der Wirklichkeitsmaßstab umfasst die Kosten die der Gemeinde Selfkant unmittelbar für die Gestellung der Müllgefäße vom Entsorger in Rechnung gestellt werden. Die Gemeinde zahlt z.B. für die 14-tägige Entsorgung eines 60 Liter Müllbehälters eine Unternehmerentschädigung von 22,31 € je Gefäß/Jahr inkl. MwSt. und rechnet diesen Kostenanteil direkt in die Gebühr ein.

 

Da die Gemeinde Selfkant die Gebühren pro Volumen der Restmüllbehälter erhebt und nicht nach Gewicht abrechnet, wird die zu entsorgende Tonnage im Verhältnis auf das jeweilige Volumen der Behälter umgelegt.

 

Im letzten Jahr ist die zu entsorgende Tonnage im Verhältnis zum Gesamtvolumen aller Behälter angestiegen. Somit steigt der Preis pro Liter Abfall im Vergleich zum Vorjahr um 0,13 Euro. In diesem Preis sind die Deponiekosten sowie die Sammlung und der Transport des Restmülls enthalten.

 

 

Zu 2.

Die Annahme und Verwertung von Grünschnitt und Altholz wurde für den Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2012 neu ausgeschrieben.

 

Bei der Verwertung des Grünschnittes sind die Verwertungskosten um 3,5% pro Tonne angestiegen.

 

Bei der Verwertung des Altholzes aus Sperrmüll wurde der Preis pro Tonne um 45,5% gesenkt.

 

 

Zu 3.

Die Vermarktung des Altpapiers obliegt dem Kreis Heinsberg. Bedingt durch den Einbruch der Erlöse für wiederverwertbare Papier- und Pappeabfälle wird in 2010 mit erheblichen Mindereinnahmen im Gegensatz zu den Vorjahren gerechnet.

So wurde der Ansatz von 40.500,00 € auf 23.900,00 € gesenkt.

 

 

 

Kostenrechnung:

 

Deponiegebühren:

Die vom Kreis Heinsberg erhobenen Grundgebühren und Vorhaltekosten für die Verwertung von Sondermüll werden wie im Vorjahr 3,90 € pro Einwohner betragen.

 

Die Gebührenfestsetzung für die Verwertung von Sperrmüll und Hausmüll des Kreises Heinsberg erfolgt auf Grundlage der Tonnage der Abfallmenge. Ab 2010 werden erstmalig die Gebühren für die Anlieferung von Sperrmüll "auf Karte" in die Grundgebühr eingerechnet. Aus diesem Grund werden nur die vom Abfuhrunternehmen angelieferten Mengen in der Kalkulation berücksichtigt. Die Gebühr beträgt wie im Vorjahr 228,00 € pro Tonne. Durch das höhere Abfallaufkommen ist dennoch mit einem Anstieg der Deponiekosten zu rechnen.

 

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen:

Im Bereich der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen werden keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr erwartet.

 

Öffentlichkeitsarbeitskosten anlässlich der Einführung von DSD:

Die Öffentlichkeitsarbeitskosten beinhalten die Finanzierung des jährlich neu aufzulegenden Abfallentsorgungskalenders sowie die Herausgabe von Informationsbroschüren usw. Es werden keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr erwartet.

 

Kosten für die Altpapiersammlung:

Die Sammlung des Altpapiers erfolgt seit Oktober 2000 mit Sammelfahrzeugen des Entsorgungsunternehmens. Die Berechnung erfolgt seit dem 01.01.2008 auf Grundlage der gesammelten Tonnage. 25 % der Transportkosten werden vom Dualen System für die Miterfassung von Kartonagen übernommen. Durch geringfügigen Rückgang der Altpapiermenge wird mit einer irrelevanten Ersparnis gerechnet.

 

Geschäftsaufwendungen:

Bedingt durch die Einführung von NKF werden die Geschäftsaufwendungen für Porto, Telefon und Internet sowie die Geschäftsaufwendungen für Bürobedarf anteilig auf die verschiedenen Verwaltungsbereiche aufgeteilt. Für beide Positionen werden im Bereich der Abfallwirtschaft je 600,00 € erhoben.

 

Festsetzung der Gebühren:

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist für das Jahr 2010 mit, durch Benutzungsgebühren zu deckenden Ausgaben in Höhe von 701.552,86 € (Vorjahr: 672.040,00 €) zu rechnen. In dem Jahr 2008 ist ein Defizit von 80.000 € entstanden, welches in Folgejahren auszugleichen ist.

 

 

Die Gebühren sind wie folgt festzusetzen:

 

 

Als Jahresgebühr sind festzusetzen

Grundgebühr je Gefäß und Jahr

Wahrschein-lichkeitsmaß-stab

Insgesamt rd. €/Jahr

€/Monat

Ermittelte Gebühren

im Vorjahr (2007)

Für einen 60 l MGB 14 tg. Leerung

22,31 €

142,60 €

165,00 €

13,75 €

141,01 €

Für einen 60 l MGB vierwchtl. Leerung

11,09 €

71,30 €

82,80 €

6,90 €

70,45 €

Für einen 80 l MGB 14 tg. Leerung

22,31 €

190,14 €

212,40 €

17,70 €

181,31 €

Für einen 80 l MGB vierwchtl. Leerung

11,09 €

95,07 €

106,20 €

8,85 €

90,60 €

Für einen 120 l MGB 14.tg. Leerung

22,31 €

285,21 €

307,20 €

25,60 €

261,91 €

Für einen 120 l MGB vierwchtl. Leerung

11,09 €

142,60 €

153,60 €

12,80 €

130,90 €

Für einen 1.100 l  Container 14-tg. Leerung

171,51 €

2.614,39 €

2.785,80 €

232,15 €

2.371,20 €

 

 

 

 

 

 

70 l Beistellsack

 

 

 

8,00 €

 

5,00 €

 

Biotonne:

Die Gesamtkosten der Biotonne belaufen sich somit auf 59.363,22 €. Die Kosten für die Biotonne sind komplett durch die hierfür berechnete Benutzungsgebühr abzudecken. Es werden keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr erwartet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gebührensatzung wird in der vorliegenden Form zugestimmt.