Betreff
1. Änderung des Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 - Isenbruch, Mevesgeskamp -
Vorlage
505/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesgeskamp – legt in seiner zeichnerischen Darstellung u.a. auf den Baugrundstücken eine hintere „Baugrenze“ fest. Gemäß § 23 der Baunutzungsverordnung dürfen, wenn eine Baugrenze festgesetzt ist, Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.

 

Ein Bewohner des Plangebietes beantragt nunmehr eine Änderung des Bebauungsplanes, da er eine überdachte Terrasse errichten möchte, die die hintere Baugrenze überschreitet.

 

Er beantragt, die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung eines Wintergartens und/oder einer überdachten Terrasse wird zugelassen.“

 

Die Fraktion der CDU im Rat der Gemeinde Selfkant hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst. Der CDU-Antrag bezieht sich jedoch nur auf die Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt den Bebauungsplan Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesgeskamp – zu ändern und im Rahmen der 1. Änderung die textlichen Festsetzungen wie folgt zu erweitern:

 

„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen.“