Betreff
Zweite Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 - Tüddern, Kirchenfeld - Zweite Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 22 - Schalbruch, Im Heidfeld - Zweite Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 25 - Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen - Vierte Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 - Tüddern, An der Sandgrube - Zweite Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 - Süsterseel, Alte Bahn - Erste Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 28 - Höngen, Biesener Feld -
Vorlage
051/2006
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2006 die Einleitung der vorgenannten Änderungsverfahren beschlossen.

 

Die Änderungen umfassen die Ziffer 3 in den textlichen Festsetzungen, die wie folgt neu gefasst werden sollten:

 

„3. Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO

 

In allgemeinen Wohngebieten werden Nebenanlagen, soweit sie nach der BauO NW anzeige- oder genehmigungspflichtig sind, zugelassen.“

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde vorstehender Beschluss im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 13-16/2006 am 23. April 2006 bekannt gemacht.

 

Die nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte nach öffentlicher Bekanntmachung (Amtblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 13-16/2006 vom 23. April 2006) in der Zeit vom 2. Mai 2006 bis einschließlich 2. Juni 2006.

 

Den Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zur Verfügung gestellt und sie erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis einschließlich 31. Mai 2006.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 13-16/2006 vom 23. April 2006 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in der Zeit vom 6. Juni 2006 bis einschließlich 6. Juli 2006.

 

Während der Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Von Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt nach Durchführung der Änderungsverfahen mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und Offenlage, die

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 13 – Tüddern, Kirchenfeld –

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 22 – Schalbruch, Im Heidfeld –

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 25 – Saeffelen, Auf dem Bildersträßchen –

 

4. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 26 – Tüddern, An der Sandgrube –

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Süsterseel, Alte Bahn –

 

sowie

 

1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 28 – Höngen, Biesener Feld –

 

gemäß § 10 BauGB als Satzung.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle