Betreff
Ausbau der Wegeverbindung zwischen Karl-Arnold-Straße und Heidestraße in Süsterseel
Vorlage
501/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ingenieurbüro Brendt, Geilenkirchen hat zwischenzeitlich eine Planung zum Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Karl-Arnold-Straße und der Heidestraße (ehem. „Bahndamm“)  in Süsterseel vorgelegt.

 

Bei der Planung und Kostenschätzung wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Unterbau wegen des ehemaligen Bahnverkehrs und der derzeitigen Nutzung ausreichend verdichtet ist, so dass keine weitergehenden Bodenverbesserungen erforderlich sind. 

 

Dies vorausgesetzt müsste lt. Planung lediglich der vorhandene Oberbau ca. 30 cm tief abgetragen werden. Bei der Kostenschätzung wurde unterstellt, dass der Abtrag unbelastet ist und keine Reststoffe aufgebracht wurden.

 

Nach dem Abtrag würden 20 cm RC-Schottertragschicht und eine 8 cm starke Tragdeckschicht aufgebracht werden.

 

Eine Garantie für die Standfestigkeit des Untergrundes übernimmt das Ingenieurbüro naturgemäß nicht.

 

Um erheblichen Mehraufwand im Rahmen der Bauarbeiten zu vermeiden, müsste der ehem. Bahndamm vom gemeindlichen Bauhof vorab großzügig frei geschnitten werden.

 

 

Hinsichtlich der auf Anregung der Verwaltung geplanten Entwässerung mittels Aufkantung, Wasserfassung und Einleitung in den Regenwasserkanal der Karl-Arnold-Straße weist das Ingenieurbüro Brendt darauf hin, dass gemäß RAS-EW auf Böschungsflächen Versickerungsraten zwischen 100 und 300 l/s ha erreicht werden und es sehr unwahrscheinlich ist, dass über die 3 m breite Böschung wesentliche Wassermengen auf die Gartengrundstücke gelangen können. Das Ingenieurbüro schlägt alternativ vor, die Aufkantung auf den westlichen Bereich mit nahe stehender Bebauung zu begrenzen.

 

Die Baukosten einschließlich Beleuchtung und Honorar würden ausweislich der als Anlage beigefügten Nachweise ca. 45.000,- € betragen.

 

Die Planung einschließlich dazugehörigem Anschreiben des Ingenieurbüros Brendt sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vom Ingenieurbüro Brendt erstellten Planung einschließlich der Entwässerung mittels Aufkantung für die gesamte Wegestrecke wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unter Bezugnahme auf  § 10 Abs. 2 Buchtst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Selfkant umzusetzen.