Betreff
Wahl eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Schalbruch
Vorlage
486/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 der Hauptsatzung wird von der Gemeindevertretung für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher gewählt.

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Entscheidung zum Ortsvorsteher Schalbruch vertagt.

 

Die CDU-Fraktion wird zur Sitzung einen Vorschlag unterbreiten. .

  

Ortsvorsteher wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Erzielt eine Partei in einem Gemeindebezirk die absolute Mehrheit, so kann der Rat praktisch eine vom Vertrauen dieser Partei getragene Person zum Ortsvorsteher wählen.

 

Da die Ortsvorsteher für das Gebiet ihrer jeweiligen Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, ist er nach den Vorschriften der GO NW zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Vorschlag ist zu entscheiden.