Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung
Vorlage
481/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben nebst Unterschriftenliste jeweils ohne Datum, eingegangen am 16. September 2009, tragen die beiden Anliegerinnen Anregungen und Beschwerden zum geplanten Ausbau der Birder Straße vor.

 

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant  hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden…Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt die Gemeindevertretung den Hauptausschuss….Er hat die Anregungen und Bedenken inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über die vorgetragenen Anregungen und Beschwerden ist zu beraten und zu beschließen.