Sachverhalt:
Wahl der Mitglieder der Organe von Verbänden sowie
sonstige Gremien
Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Gemeinde Selfkant gehört folgenden Verbänden an und ist berechtigt, Mitglieder zu den entsprechenden Organen zu entsenden:
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Realschulzweckverband
Verbandsversammlung
4 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans
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Sonderschulzweckverband
Verbandsversammlung
2 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans
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Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Heinsberg mbH
Gesellschafterversammlung
2 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans
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Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister (gesetztes Mitglied nach Gesellschaftervertrag)
Aufsichtsrat
Bürgermeister Corsten als Vorsitzender
6 Mitglieder
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Verbandswasserwerk Gangelt GmbH
Aufsichtsrat
1 Mitglied
Gesellschafterversammlung
2 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans
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Kreiswerke Heinsberg GmbH
Gesellschafterversammlung
1 Mitglied (bisher BM Corsten bzw. Stellvertreter GOVR Jans)
Aufsichtsrat
für die Städte und Gemeinden Gangelt, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg, Niederkrüchten und Selfkant
Die vorgenannten Kommunen haben sich auf die zwei zur Verfügung stehende Sitze im Aufsichtsrat zu verständigen.
1 Mitglied (Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans)
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West-Energie und Verkehr
Beirat
1 Mitglied
(Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten Vertreter: GOVR Jans)
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Zweckverband „Der Selfkant“
4 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GOVR Jans Vertreter: GAR Schwartzmanns
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Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“
(BM bereits Mitglied)
6 Mitglieder
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Aachener Verkehrsbund (AVV)
1 Mitglied für den regionalen Beirat
(bisher BM Corsten, Vertreter GOVR Jans)
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Heinsberger Tourist Service
1 Mitglied für den Beirat
(bisher BM Corsten; Vertreter GAR Schwartzmanns)
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Rat der Tageseinrichtungen für Kinder
Für die Kindergärten der in gemeindlicher Trägerschaft befindlichen
Kindergärten in Schalbruch und Wehr sind vom Kindergartenträger zu
bestellenden Vertreter zu wählen.
Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) bilden der Träger und in der
Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der
Tageseinrichtung. Dem Träger ist es freigestellt, wie viele Vertreter
entsandt werden.
Bisher vom Träger bestellt:
- Kindergarten Schalbruch 2 Mitglieder
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GAR Schwartzmanns Vertreter GI Krekels
- Kindergarten Wehr 1 Mitglied
Von der Verwaltung vorgeschlagen: GAR Schwartzmanns Vertreter GI Krekels
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder sowie namentlich zu benennende Stellvertreter für zu bestellen.