Betreff
Wahl der Mitglieder der Organe von Verbänden sowie sonstige Gremien
Vorlage
478/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Wahl der Mitglieder der Organe von Verbänden sowie sonstige Gremien

 

Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Organen der nachgenannten Gremien. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

 

Sofern der Rat zwei oder mehr Vertreter zu bestellen hat, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO (Hare/Niemeyer) durchzuführen. Ist nur eine Person zu wählen, so ist diejenige Person gewählt, die mehr als die hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

Die Gemeinde Selfkant gehört folgenden Verbänden an und ist berechtigt,    Mitglieder zu den entsprechenden Organen zu entsenden:

 

-          Realschulzweckverband

Verbandsversammlung

4 Mitglieder

Von der Verwaltung vorgeschlagen:  BM Corsten       Vertreter: GOVR Jans

 

-          Sonderschulzweckverband

Verbandsversammlung

            2 Mitglieder

Von der Verwaltung vorgeschlagen: BM Corsten        Vertreter:  GOVR Jans

 

 

-          Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH

Gesellschafterversammlung

2 Mitglieder

Von der Verwaltung vorgeschlagen:  BM Corsten       Vertreter: GOVR Jans

 

-          Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH

Gesellschafterversammlung

     Bürgermeister (gesetztes Mitglied nach Gesellschaftervertrag)

 

     Aufsichtsrat

     Bürgermeister Corsten als Vorsitzender

     6 Mitglieder

 

-          Verbandswasserwerk Gangelt GmbH

Aufsichtsrat

1 Mitglied

 

Gesellschafterversammlung

2 Mitglieder

Von der Verwaltung vorgeschlagen:  BM Corsten      Vertreter: GOVR Jans

 

 

-          Kreiswerke Heinsberg GmbH

Gesellschafterversammlung

1 Mitglied (bisher BM Corsten bzw. Stellvertreter GOVR Jans)

 

Aufsichtsrat

für die Städte und Gemeinden Gangelt, Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg, Niederkrüchten und Selfkant

Die vorgenannten Kommunen haben sich auf die zwei zur Verfügung stehende Sitze im Aufsichtsrat zu verständigen.

1 Mitglied (Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten    Vertreter: GOVR Jans)

 

-          West-Energie und Verkehr

Beirat

1 Mitglied

(Vorschlag der Verwaltung: BM Corsten   Vertreter: GOVR Jans)

 

-          Zweckverband „Der Selfkant“

4 Mitglieder

Von der Verwaltung vorgeschlagen:  GOVR Jans  Vertreter: GAR Schwartzmanns

 

-          Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“

(BM bereits Mitglied)

6 Mitglieder

 

-          Aachener Verkehrsbund (AVV)

1 Mitglied für den regionalen Beirat

(bisher BM Corsten, Vertreter GOVR Jans)

 

-          Heinsberger Tourist Service

1 Mitglied für den Beirat

            (bisher BM Corsten; Vertreter GAR Schwartzmanns)

    

-          Rat der Tageseinrichtungen für Kinder

 

Für die Kindergärten der in gemeindlicher Trägerschaft befindlichen  

     Kindergärten in Schalbruch und Wehr sind vom Kindergartenträger zu   

     bestellenden Vertreter zu wählen.

 

     Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) bilden der Träger und in der     

     Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der

     Tageseinrichtung. Dem Träger ist es freigestellt, wie viele Vertreter

     entsandt werden.

 

     Bisher vom Träger bestellt:

 

      - Kindergarten Schalbruch     2 Mitglieder

  Von der Verwaltung vorgeschlagen: GAR Schwartzmanns  Vertreter GI Krekels

 

      - Kindergarten Wehr               1 Mitglied

  Von der Verwaltung vorgeschlagen: GAR Schwartzmanns  Vertreter GI Krekels

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder sowie namentlich zu benennende Stellvertreter für zu bestellen.