Betreff
Vorbemerkungen zur konstituierenden Sitzung
Vorlage
473/2009
Art
Sitzungsvorlage

ALLGEMEINES

 

 

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Gemeindevertretung zu ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl vom bisherigen Bürgermeister einberufen.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 GO NW muss die erste Sitzung innerhalb von drei Wochen nach der Beginn der Wahlzeit stattfinden. Die Sitzung ist bis zur Einführung des neu gewählten Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden zu leiten.

 

Die Sitzungsleitung übernimmt bis zur Vereidigung des Bürgermeisters der Altersvorsitzende (Herr Dr. Karl-Heinz Kambartel). Bei seiner Abwesenheit oder Verweigerung würde das nächstältere Mitglied der Gemeindevertretung die Sitzungsleitung übernehmen.