Betreff
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 - Westerheide
Vorlage
458/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Am Waldgebiet zwischen Tüddern und Süsterseel erfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 5 – Westerheide – nicht nur das Areal des ehemaligen Großwild- und Safariparks Tüddern, sondern auch die Flächen um die ehemalige „Charlys Ranch“ sowie die Bereiche um die „Waldschänke“ und die Tennisanlage entlang des Höngener Weges.

 

Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 5 – Westerheide – ist sei dem 22. Juli 1982 rechtskräftig.

 

In einem Teilbereich des Areals des ehemaligen Großwild- und Safariparks Tüddern ist eine Abgrabung vorgesehen. Der Bebauungsplan Selfkant Nr. 5 – Westerheide -  stellt für das vorgesehene Abgrabungsgebiet eine überbaubare Fläche in einem SO-Gebiet mit der Zweckbestimmung „Löwen-Safari und Vergnügungspark“ dar.

Der Plan enthält gemäß § 30 Abs. 1 BauGB Festsetzungen

-          über das Art und Maß der baulichen Nutzung

-          der überbaubaren Grundstücksflächen

-          der Verkehrsflächen

so dass dieser Bebauungsplan als qualifizierter Bebauungsplan zu betrachten ist mit der Folge, dass das Vorhaben der beabsichtigten Abgrabung ohne ein entsprechendes Aufhebungs- oder Änderungsverfahren dieses Bebauungsplanes Nr. 5 ebenfalls nicht zulässig ist.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, für den Bereich der geplanten Abgrabung den Bebauungsplan  Selfkant Nr. 5 aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1.         Skizze

 

 

 

 

 

 

2,         Im Aufhebungsverfahren die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen sowie den Aufhebungsbeschluss offen zu legen.