Betreff
Antrag des Sportvereins Höngen/ Saeffelen 1996 e. V. auf Bezuschussung von Umkleide- und Sanitärräumen auf dem Sportplatz in Saeffelen
Vorlage
432/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14.11.2008, das als Anlage beigefügt ist, beantragt der SV Höngen/Saeffelen 1996 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung notwendiger Umkleide- und Sanitärräume auf dem Sportplatz Saeffelen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden sich auf ca. 97.345,00 belaufen. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 63.000 €.

 

Seitens des Vereins wird ausgeführt, „dass die derzeitige Situation im Bereich der Umkleide- und Sanitärräume auf dem Sportplatz in Saeffelen als äußerst unzureichend zu bezeichnen ist. Bedingt durch Schimmelpilzbefall und Stockfleckbildung in den vorhandenen Dusch- und Umkleideräumen ist die Durchführung des regulären Spielbetriebes stark gefährdet. Darüber hinaus führt das sehr begrenzte räumliche Angebot der vorhandenen Dusch- und Umkleideräume bereits jetzt dazu, dass an Spieltagen, an denen mehr als eine Mannschaft ein Heimspiel absolvieren muss, ein regulärer Umkleide- und Duschbetrieb nahezu nicht gewährleistet ist.

 

Darüber hinaus ist das derzeitige „Toilettenangebot“ (1 x Herrentoilette und 1 x Damentoilette) als durchaus dürftig zu bezeichnen.

 

Bei den im Sommer durchgeführten Turnieren, die u. a. durch die Teilnahme von prominenten Mannschaften und einem damit verbundenen hohen Besucheraufkommen, welches zu einem äußerst positiven Bild der Tourismusregion Selfkant beiträgt, mussten die Mannschaften zum Umziehen und Duschen in die Turnhalle nach Höngen ausweichen. Da die Turniere jedoch oft  in den Sommerferien stattfinden, ist das Umziehen und Duschen in Höngen nicht immer möglich.

 

Ohne die über die Ortsgrenzen hinaus bekannten Turniere und Einlagespiele ist der notwendige Etat zur Aufrechterhaltung eines erfolgreichen Spielbetriebes in der Kreisliga A nicht zu realisieren.“

 

 

Der Ausschuss für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur hat am 21. Januar 2009 die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP u. a. mit der Maßgabe eine vorherige Ortsbesichtigung durchzuführen, vertagt. Da es hier zunächst um die Beurteilung der Bausubstanz geht, wurde die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses verschoben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.