Sachverhalt:
Zu dieser Angelegenheit wird auf die Vorlagen 322/2017 und 354/2017 Bezug genommen.
Nach Erörterung der Sachlage wurde zuletzt darüber abgestimmt, dass die Schwelle um etwa 10 – 15 m versetzt werden solle, um das da vorhandene Gebüsch in die Schwelle mit einzubeziehen.
Nach Abstimmungsgesprächen mit den betroffenen Landwirten wurde eingewandt, dass bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge – Schmalspurtraktoren für Sonderkulturen – diese Schwelle nicht passieren können.
Ein ausgearbeiteter Vorschlag lautet wie folgt:
- der Standort bleibt erhalten
- der Sperrkörper (Beton) in der Mitte der Fahrbahn wird mit 0,8 m x 0,8 m x
0,2 m ertüchtigt
- an einer Seite wird ein weiterer Betonkörper 1,75 m x 0,45 m x 0,2 m in die Bankette eingebaut
- an der gegenüber liegenden Seite wird ein abschließbarer Sperrpfosten montiert, damit dort die Schlepper passieren können
- an dieser wird mit Abstand von 1,5 m zum Pfosten durch den Landwirten ein Absperrung aus Naturhölzern errichtet
Siehe Anlage 1.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die Birgdener Schwelle „Mühlenweg“ gemäß vorstehendem Vorschlag zu ertüchtigen.