Betreff
1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Selfkant vom 17.12.2003
Vorlage
040/2006
Aktenzeichen
67 31 00
Art
Sitzungsvorlage alt

Sachverhalt:

 

Der Ortsvorsteher von Saeffelen und Heilder stellt mit Schreiben vom 03.06.2006 (siehe Anlage) den Antrag, die vorhandene Friedhofssatzung der Gemeinde Selfkant vom 17.12.2003 zu ändern.

 

In § 18 Abs. 1 sollte folgender Wortlaut unter Buchstabe c. angefügt werden:

 

„Urnenwahlgräber in Urnenwandsystemen sind mit einer Abdeckplatte zu versehen, deren Farbe, Größe und Materialbeschaffenheit in einheitlicher Gestaltung an die bereits vorhandene Abdeckung anzupassen sind.“

 

Bei den seinerzeit beschlossenen Regelungen für die Urnenbestattung in der Gemeinde Selfkant, wurden keine Aussagen hinsichtlich der Gestaltung der einzelnen Urnengräber getätigt. Nach den bisherigen Erfahrungen hat dies auf den zu sehr unterschiedlichen und den optischen Gesamteindruck störenden Ergebnissen geführt.

Eine Regelung, die zu einem einheitlichen optischen Gesamtbild der Urnenbestattungsanlagen führt, wird auch seitens der Verwaltung befürwortet.

Von daher sollte in diesem Zusammenhang konkret vorgeschrieben werden, dass die Urnengrabstätten jeweils mit einer einheitlichen Abdeckplatte aus einer 2cm dicken, schwarzen Granitplatte zu versehen sind.

Bereits heute belegte Urnengrabstätten werden von dieser Regelung nicht mehr berührt.

 


Anlagen:

 

  1. Schreiben des Herrn Hans Heutz
  2. 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung
  3. Friedhofssatzung vom 17.12.2003

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die beiliegende 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle