Betreff
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2009
Vorlage
382/2009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                                max. Höhe

1 Verein                                                         15 % der Materialkosten                    2.000 €

2 Vereine                                                       20 % der Materialkosten                    4.000 €

3 Vereine                                                       30 % der Materialkosten                    8.000 €

4 Vereine                                                       40 % der Materialkosten                  10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

 

a) Antrag der St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch, Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch, KK-Schießgruppe Isenbruch und der Frauengemeinschaft Havert

 

Mit Schreiben vom 8. Mai 2008, das als Anlage beigefügt ist, beantragen die St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch, das Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch, die KK-Schießgruppe der Schützenbruderschaft Isenbruch und der Frauengemeinschaft Havert die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2009 zur Realisierung eines Anbaus am Vereinsheim „Het Schöttehuus“. Die Vereine beantragen für die beabsichtigte Baumaßnahme einen Materialkostenzuschuss in Höhe von 8.000 €.

 

Die bestehenden engen räumlichen Verhältnisse zwingen die Vereine zu einem Anbau, der als Abstellraum, Vorratsraum und Küche dienen soll. Die Baukosten für Baumaterial werden voraussichtlich ca. 20.000 € betragen.

 

Das Schöttehuus wird durch die Schützenbruderschaft und das Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini als Vereinsheim genutzt und dient sowohl den Fahnenschwenkern als auch dem Trommler- und Pfeiferkorps als Übungsraum. Außerdem steht das Vereinsheim für die alljährlich stattfindende St. Martinsfeier und für die Nikolausfeier sowie für sämtliche Ortsveranstaltungen aller Interessengruppen des Dorfes als einziges öffentliches Gebäude des Ortes Isenbruch zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Gebäude als Wahllokal genutzt. Dorfversammlungen sowie Zusammenkünfte der politischen Parteien des Selfkants finden dort ebenfalls statt.

 

 

b) Antrag des SV Höngen/Saeffelen 1996 e.V.

 

Mit Schreiben vom 14.11.2008, das als Anlage beigefügt ist, beantragt der SV Höngen/Saeffelen 1996 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung notwendiger Umkleide- und Sanitärräume auf dem Sportplatz Saeffelen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden sich auf ca. 97.345,00 belaufen. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 63.000 €.

 

Der Verein führt aus, dass die derzeitige Situation im Bereich der Umkleide- und Sanitärräume auf dem Sportplatz in Saeffelen als äußerst unzureichend zu bezeichnen ist. Bedingt durch Schimmelpilzbefall und Stockfleckbildung in den vorhandenen Dusch- und Umkleideräumen ist die Durchführung des regulären Spielbetriebes stark gefährdet. Darüber hinaus führt das sehr begrenzte räumliche Angebot der vorhandenen Dusch- und Umkleideräume bereits jetzt dazu, dass an Spieltagen, an denen mehr als eine Mannschaft ein Heimspiel absolvieren muss, ein regulärer Umkleide- und Duschbetrieb nahezu nicht gewährleistet ist.

 

Darüber hinaus ist das derzeitige „Toilettenangebot“ (1 x Herrentoilette und 1 x Damentoilette) als durchaus dürftig zu bezeichnen.

 

Bei den Turnieren im Sommer, die u.a. durch die Teilnahme von prominenten Mannschaften und einem damit verbundenen hohen Besucheraufkommen, welches zu einem äußerst positiven Bild der Tourismusregion Selfkant beiträgt, mussten wir bisher schon zum Umziehen und Duschen in die Turnhalle nach Höngen ausweichen. Aufgrund der Tatsache, dass die Turniere weites gehend in den Sommerferien stattfinden, ist das Umziehen und Duschen in Höngen nicht mehr möglich, da in diesem fraglichen Zeitraum die dortige Turnhalle aus verständlichen Gründen geschlossen ist. Ohne die über die Ortsgrenzen hinaus bekannten Turniere und Einlagespiele ist jedoch der notwendige Etat zur Aufrechterhaltung eines erfolgreichen Spielbetriebes in der Kreisliga A nicht zu realisieren.

 

 


Beschlussvorschlag:

Über die Anträge ist zu beraten und zu beschließen.