Betreff
Abgrabung und Renaturierung von Teilflächen der ehemaligen Löwensafari
Vorlage
034/2006
Art
Sitzungsvorlage alt

Sachverhalt:

 

Das Areal der ehemaligen Löwensafari ist seit dem Ende der Nutzung als Safariland in der Gemeindeplanung ein ständig umstrittenes Politikum, das in der näheren Vergangenheit (siehe „Teuderion“) und auch heute große Teile der Bevölkerung berührt.

 

Im Zusammenhang mit der Realisierung der B 56n sowie der allgemeinen touristischen Entwicklung in der Region „Der Selfkant“ und der damit auch im Zusammenhang stehenden Renaturierung des Rodebaches ist in der Verwaltung der Gedanke gewachsen, Teile dieses Gebietes einer Auskiesung zuzuführen.

 

Eine erste Voruntersuchung (siehe Anlage 1) durch das Büro für  Landschaftsplanung Ute Rebstock im November 2005 lässt – je nach Größe des anzugehenden Areals eine Materialmenge zwischen 200 und 435 T m³ erwarten.

 

Die bei einer solchen Maßnahme für die Gemeinde erzielbaren Vorteile sind:

 

Ø      Ökonomisch und ökologisch sinnvoller Transport des Dammschüttmaterials auf kurzem Wege zur Baustelle B 56n – auch außerhalb der Trasse im Selfkant –

Ø      das Planungspolitikum „Safariland“ wird endgültig bereinigt

Ø      das Relikt eines aufgelassenen Tagebaus wird beseitigt; das einmal begonnene Vorhaben wird zu Ende geführt

Ø      die in der Westerheide noch vorhandenen und die Natur störenden großen Asphaltflächen werden beseitigt

Ø      in der umgebenden „Westerheide“ entsteht mit dem so gewonnen Baggersee eine Freizeitlandschaft, die in die regionalplanerischen Zielsetzungen des Landes für die Gemeinde Selfkant passt

Ø      die Ökologie-Bilanz wird deutlich verbessert, da die neu geschaffene Wasserfläche eine Standortbereicherung für Flora und Fauna darstellt

Ø      der Gemeinde entsteht ein positiver Finanzfluss den die Gemeinde für dringend erforderliche Investitionsmaßnahmen (z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Gemeindestraße und Rathaus) aber auch für die angegangene Renaturierung des Rodebaches dringend benötigt.

 

Im Zuge einer ersten Anfrage wurden sowohl die untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg und die Bezirksregierung beteiligt (Anlage 2).

Bei einer ersten gemeinsamen Besprechung mit den beteiligten Stellen am 13. Dezember 2005 hier im Hause wurden von der unteren Landschaftsbehörde zunächst Bedenken vorgebracht, (siehe Vermerk vom 12.12.05 Anlage 3) die einer Realisierung des Vorhabens vordergründig entgegenstanden.

 

Da diese Bedenken seitens der Verwaltung jedoch nicht in allen Punkten schlüssig nachvollziehbar und in dem Vermerk auch eine deutliche Abwägung zwischen Abgrabung und Belassung des Zustands im Hinblick auf den Nutzen für Natur und Umwelt nicht gegeben waren, wurde die Angelegenheit vom Bürgermeister in einer weiteren Besprechung  bei der Bezirksregierung am 7. März 2006 neu erörtert (siehe hierzu auch Anlage 4).

 

Ergebnis dieser Erörterung war eine zustimmende Wertung im Rahmen des Vermerks vom 7.  März 06 (siehe Anlage 5).

 

In die ersten Überlegungen zu diesem Vorhaben wurde auch die aus dem Projekt „Teuderion“ hervorgegangene „Schutzgemeinschaft Westerheide“ einbezogen, die mit Schreiben vom 28. Januar 2006 von einer großartigen Möglichkeit den Naherholungswert dieses Gebietes zu verbessern sprechen und die Einbeziehung des NABU anregen (Anlage 6).

Mit Dipl. Biologe Michael Straube und Herrn Robert Tholen hat der Bürgermeister diese Thematik mehrfach – zuletzt anlässlich einer von der Schutzgemeinschaft angeregten und gemeinsam mit dem Landesforstamt (Herren Poth und von der Heiden) Begehung des Safarigeländes am 12. April 06 – erörtert und dabei Zustimmung und Unterstützung zu dem geplante Vorhaben erfahren.

 

Die Schutzgemeinschaft Westerheide hingegen hat sich inzwischen gegen eine Abgrabung ausgesprochen und fordert eine Beseitigung der asphaltierten Flächen und Renaturierung zu Lasten der Gemeinde.

 

Mit Schreiben vom 24. März beantragt die Fraktion der CDU im Rat der Gemeinde Selfkant die Behandlung dieser Thematik im zuständigen Ausschuss und regt gleichzeitig die Kontaktierung der übergeordneten Behörden und potentieller Firmen für das Vorhaben (Anlage 7).

 

Die Kontaktierung der übergeordneten Behörden hat, wie oben beschrieben bereits im Vorfeld stattgefunden und soll – so die Absprache – nach ggf. erfolgter positiver Beschlussfassung  fortgesetzt werden.

Ihr Interesse an einer ggf. möglichen Abgrabung haben bisher drei Firmen in Gesprächen mit der Verwaltung bekundet.

 

Zu in der Zwischenzeit vorgenommene Probebohrungen hinsichtlich der Ergiebigkeit einer potentiellen Abgrabung liegt nunmehr das Gutachten der Firma IBL vor, das zu einem eindeutig positiven Ergebnis hinsichtlich der Nutzbarkeit des Areals kommt

(siehe Auszugsweise in Anlage 8).

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant beauftragt den Bürgermeister zu weiteren Gesprächen mit den übergeordneten Behörden mit der Zielrichtung zur Umsetzung des beschriebenen Vorhabens.

Bei den Verhandlungen mit den interessierten Firmen muss Zielrichtung sein, den  Zeitraum für die Abgrabungstätigkeit möglichst eng unter entsprechender Berücksichtigung einer wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung zu bemessen.

 

In Anbetracht der besonderen Sensibilität des betreffenden Areals sollen auch mit der Schutzgemeinschaft offene Gespräche mit der Zielrichtung der Einbindung in die ggf. nach erfolgter Abgrabung durchzuführende Renaturierungsmaßnahmen geführt werden.

 

Nach Abschluss aller erforderlichen Vorarbeiten soll über die Durchführung einer Abgrabung in diesem Bereich unter Abwägung aller Aspekte abschließend im Rat entschieden werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle

88051100