Betreff
Umbau der gemeindlichen Kindergärten in der Gemeinde Selfkant für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Vorlage
330/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 18. Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung  Investitionsprogramm  „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kinderbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter drei Jahren auszubauen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies im Jahr 2013 rd. 144.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Im Jahr 2010 sollen Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens erhalten.

 

Das Land hat hierzu Förderrichtlinien erlassen, die Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen für Neu, Aus und Umbaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung von geeigneten Räumen aller Arten fördert, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren dienen.

 

Nach den Förderrichtlinien sind in der ersten Stufe der Bezuschussung den Landesjugendämtern über das Jugendamt des Kreises Heinsberg (Antragsteller) die Anträge bis zum 29. August 2008 vorzulegen. Unter Beteiligung eines Architekturbüros wurden zwischenzeitlich fristgerecht die Antragsunterlagen respektive Planungsunterlagen mit einer Kostenermittlung dem Jugendamt des Kreises Heinsberg vorgelegt.

 

Am 8. August 2008 fand ein Gespräch mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Heinsberg vor Ort statt, in dem die konkreten Planungen der Umbau- und Neubaumaßnahmen sowie deren Finanzierung im Einzelnen für die Gemeindekindergärten in Schalbruch und Wehr besprochen wurden. Dabei wurden die Vorhaben unter Berücksichtigung  der Jugendhilfeplanung des Kreises Heinsberg im Einzelnen erörtert. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die vorgelegten Planungen von Seiten des Kreises Heinsberg und des Landesjugendamtes befürwortet wird.

 

Die Planungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Dabei ist von folgenden Kosten und deren Finanzierung auszugehen:

 

Gemeindekindergarten „Die Kleinen Strolche“ Wehr

Investitionskosten:        rd.   81.800 €

Bezuschussung:            rd.  68.800 € (84,11 %)

Eigenanteil:                   rd.  13.000 €

 

 

Gemeindekindergarten „Sonnenstrahl“ Schalbruch

Investitionskosten:        rd.   242.000 €

Bezuschussung:           rd.   216.000 € (89,26 %)

Eigenanteil:                   rd.     26.000 €

 

 

Durch die Investitionsmaßnahmen können 12 Plätze in Schalbruch und 6 Plätze in Wehr für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit den Umbauarbeiten in den gemeindlichen Kindergärten soll im Jahr 2009 begonnen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Den vorgelegten Planungen wird zugestimmt.