Betreff
Einrichtung eines Nebenstandortes der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch in der Gemeinde Waldfeucht
Vorlage
355/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Bezirksregierung Köln hat die Gemeinde Waldfeucht mit Verfügung vom 24. März 2016 aufgefordert, die derzeitige Sekundarschule in Waldfeucht-Haaren auslaufen zu lassen. Da die Sekundarschule die einzige weiterführende Schule in der Gemeinde Waldfeucht ist, wurde die Gemeinde zudem aufgefordert, Gespräche mit benachbarten Schulträgern zwecks gemeinsamer Schulträgerschaft für eine andere weiterführende Schule zu führen. Für das Schuljahr 2017/2018 erfolgte in Haaren kein Anmeldeverfahren mehr.

Die Gemeinde Waldfeucht hat im Sinne der Verfügung der Bezirksregierung Kontakt mit der Stadt Heinsberg aufgenommen, da ein Großteil der bisherigen Schülerschaft der Sekundarschule Haaren aus benachbarten Ortschaften des Stadtgebietes Heinsberg stammt. Nach Angaben der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht führt die auslaufende Schließung der Sekundarschule Haaren mittelfristig zu einer Unterversorgung mit Schulplätzen in der Gemeinde Waldfeucht und in der Stadt Heinsberg. Die Stadt Heinsberg und die Gemeinde Waldfeucht streben an, die grundsätzlich vierzügige Gesamtschule Oberbruch ab dem Schuljahr 2018/2019 um einen zweizügigen Nebenstandort in Haaren zu erweitern. Schulträger soll ein noch zu gründender Gesamtschulzweckverband sein. Mit dieser Maßnahme soll der befürchteten Unterversorgung beim Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe entgegen getreten werden.

Die Schüler- bzw. Geburtenzahlen der Städte Heinsberg und Wassenberg sowie der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht zum Übergang in das 5. Schuljahr sind aus der Anlage ersichtlich.

Damit im Schuljahr 2017/2018 alle Schülerinnen und Schüler der Region versorgt werden können, werden die Gesamtschulen Oberbruch und Gangelt-Selfkant jeweils ein fünfzügiges fünftes Schuljahr aufnehmen. Wegen fehlender räumlicher Kapazitäten in Oberbruch und auch an der Realschule Heinsberg sind weitere Erhöhungen der Zügigkeit im Gebiet der Stadt Heinsberg nicht möglich.

Nach § 80 Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten. Zudem müssen sie benachbarte Schulträger rechtzeitig anhören, wenn diese durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können.

Auf Basis dieser Bestimmung haben die Stadt Heinsberg und die Gemeinde Waldfeucht nunmehr eine Anhörung zur Einrichtung eines zweizügigen Nebenstandortes in Waldfeucht-Haaren übersandt.

Die  Schulleitung der Gesamtschule Gangelt-Selfkant wurde um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben des Leiters der Gesamtschule Gangelt-Selfkant Herrn Schlimm ist als Anlage beigefügt.

Die Befürchtungen der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht zur Unterversorgung mit Schulplätzen beim Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe sind in Kenntnis der Anmeldungen, der zu erwartenden künftigen Schülerzahlen und der räumlichen Möglichkeiten aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Die Schulentwicklungsplanung der Region Heinsberg-Waldfeucht hinsichtlich der Einrichtung eines zweizügigen Nebenstandortes der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch in der Gemeinde Waldfeucht sollte daher zur Kenntnis genommen werden.

Zurzeit werden 42 Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Waldfeucht und 34 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Heinsberg an der Gesamtschule Gangelt-Selfkant unterrichtet. Im neuen fünften Schuljahr kommen weitere 30 aus der Gemeinde Waldfeucht und 6 aus der Stadt Heinsberg hinzu. Ohne diese Kinder wäre der neue Jahrgang vierzügig. Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden an der Gesamtschule Gangelt-Selfkant insgesamt 744 Kinder beschult, von denen 9,7 % aus der Gemeinde Waldfeucht und 5,4 % aus der Stadt Heinsberg stammen.

Die Entwicklung der Pendlerzahlen aus dem Bereich Waldfeucht kann nach dem vorgelegten Schulentwicklungsgutachten nicht prognostiziert werden. Für die Einrichtung des Nebenstandortes Haaren stellt dies sicherlich eine Herausforderung dar, ist der heterogene Elternwille nicht kalkulierbar.

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bemerken, dass eine Betrachtung der Schulentwicklungsplanung für die Region „Selfkant“ – Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht  sicherlich weitere interessante Ergebnisse hätte liefern können. Die Gemeinde Waldfeucht ähnelt in struktureller Hinsicht durch ihren dörflichen, traditionellen und familiären Charakter  eher den Gemeinden Gangelt und Selfkant. Auch aus geographischer Sicht wäre eine Zusammenarbeit mit der Gesamtschule Gangelt-Selfkant sicherlich sinnvoller. So würden sich organisatorische Probleme hinsichtlich Schülertransport, Differenzierung und Personal- und Lehrerwechsel mindern lassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulentwicklungsplanung der Region Heinsberg-Waldfeucht hinsichtlich der Einrichtung eines zweizügigen Nebenstandortes der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch in der Gemeinde Waldfeucht wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Es wird jedoch angeregt, nochmals über eine mögliche Lösung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gangelt und Selfkant in der Schulentwicklung aus den vorgenannten Gründen nachzudenken.