Betreff
Konzeption von Plakatierflächen im Gemeindegebiet
Vorlage
344/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf die letzte Sitzungsrunde und der Vorlage 334/2017 wurde dort angeregt, eine Konzeption für Werbeflächen im Gemeindegebiet zu erstellen. Dazu hat inzwischen ein Erörterungstermin mit allen Fraktionsvorsitzenden stattgefunden.

 

Ergebnis der Erörterung:

 

- die 3 Standorte

Höngen, Ecke Heerstr./Birderstr

Süsterseel, Römerstr./Suestrastr.

Saeffelen, Ecke Gasthof Aretz

  werden beibehalten

 

- als Ersatz für den weggefallenen Standort In Tüddern (siehe Vorlage 334/2017)                      wird nicht (mehr) der Standort Ecke Geilenkirchen Str./K1angenommen.

Die Plakatierfläche wird nunmehr an der Straße „Zur Westzipfelhalle“ vor dem Automobilhandel „von der Forst“ favorisiert. Mit dem Betreiber wurde sich ins Benehmen gesetzt (siehe Luftbild Anlage 1).

Bei diesem Standort wird eine höhere Akzeptanz angenommen und dieser wird als weniger störend empfunden.

 

- die 4 Werbestandorte werden von der Gemeinde mit je max. 3 Werbeträgern ausgestattet. Die Werbeträger haben die Maße je Plakat (Höhe ca. 1,20 m x Breite ca. 1,60 m; 0,4 m Höhe) und werden aus Metall hergestellt. Dort können dann Plakate der Größe 2 x DIN 0 (ca. 1,20 m x 1,60 m) mit  0,4 m Abstand zm gewachsenen Boden ausgehängt werden.

 

- wie bisher können dann Feste (o.ä.) frühestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beworben werden. Spätestens eine Woche nach Veranstaltungstermin sind die Plakate wieder zu entfernen. Die Flächen werden nach Antragseingang vergeben.

 

- ansonsten wird keine weitere Werbung geduldet (Ausnahme Wahlwerbung)

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die o. ausgeführten Vorgaben zur Plakatierung im Gemeindegebiet. Der Werbeträger-Standort für Tüddern wird verlegt an den Kreuzungsbereich  „Zur Westzipelhalle“ / „In der Fummer“.