Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.05.2017 beantragt der
Kultur- und Förderverein für die örtlichen Vereine und die Ortschaft Schalbruch
e.V. die Anmietung des Feuerwehrgerätehauses in Schalbruch, Reyweg. Das
Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Der Kultur- und Förderverein führt darin an,
dass der Kultur- und Förderverein im Bürgerhaus nur über kleine Abstellräume
verfügt und deshalb beabsichtigt das Feuerwehrgerätehaus als Lagerplatz für
zwischenzeitlich nicht benötigtes Mobiliar und sonstige bewegliche
Einrichtungsgegenstände zu nutzen.
Die Nebenkosten sollen durch den Verein
getragen werden. Ein Mietpreis wird – wie bei der Überlassung der anderen
ehemaligen Feuerwehrgerätehäuser - nicht erhoben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Kultur- und Förderverein für die örtlichen Vereine und die Ortschaft Schalbruch e.V. das Feuerwehrgerätehaus Schalbruch entsprechend der bisherigen Vorgehensweise zu überlassen.