Betreff
Aufstellen eines Werbeträgers, Plakatierflächen in Tüddern
Vorlage
334/2017
Aktenzeichen
32 72 04
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

a)

 

Im Zuge der Erweiterung des Nahversorgungsgebietes wurde die Sittarder Str. L 228 umgebaut (veränderte Straßenführung usw).  Auch wurde ein neuer Werbepylon dort errichtet. Nunmehr wurde beantragt, um die Gewerbetreibenden in Tüddern auf der Sittarder Str. sowie die Gewerbe in Richtung Millen, nicht zu benachteiligen, einen weiteren Werbepylon aufzustellen. Dies wird aus Sicht der Verwaltung auch befürwortet, um einem möglichen „wilden Plakatieren“ vorzubeugen.

Der Standort des neuen Werbeträgers soll auf der Rasenfläche vor Haus-Nr. 4 neben dem Maibaum und Telefonzelle aufgestellt werden (bisher Fläche für temporäre Werbung – Wahlen usw.).

 

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde ist ein Standort des Pylons nur an 2 Stellen möglich, um zu einen die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zum anderen die Sicht aus den angrenzenden Wohngebäuden nicht zu beeinträchtigen (siehe Luftbild 1).

 

Erläuterung Luftbild 1:

 

2 - Standort hoch: Größe und Form wie beantragt; ca. 2,70 m x 3,50 m (der südliche Teil des Weges würde dann entfernt)

 

1 – Standort quer: ca. 3,50 m x 2,70 m (die Höhe des Pylons muss eingegrenzt werden, da ansonsten die unteren Vereinsembleme am Maibaum verdeckt würden; dafür wäre eine Ausdehnung des Pylons nach Westen möglich).

 

3 - Maibaum

 

 

 

Luftbild 2:

 

Die abgebildete Straßenführung entspricht dem Stand vor Umbau der Sittarder Straße. Die blaue Linie soll in etwa den jetzigen Straßenverlauf skizzieren

 

b)

 

Ferner ist Vorgesehen, die an diese Stelle bisher vorhandene Fläche für Werbeplakate, an einen anderen Ort in Tüddern zu verlegen. Nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher und aus Sicht der Verwaltung wurden 2 Standorte als passend befunden.

 

Luftbild 3:

1. Sittrader Str. 34 u. 40 vor dem Restaurant Olympia

 

Luftbild 4:

2. Ecke Geilenkirchener Str. – K1

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss berät darüber, welche Fläche und welcher Standort  vorgesehen werden soll.