Sachverhalt:
a)
Im
Zuge der Erweiterung des Nahversorgungsgebietes wurde die Sittarder Str. L 228
umgebaut (veränderte Straßenführung usw).
Auch wurde ein neuer Werbepylon dort errichtet. Nunmehr wurde beantragt,
um die Gewerbetreibenden in Tüddern auf der Sittarder Str. sowie die Gewerbe in
Richtung Millen, nicht zu benachteiligen, einen weiteren Werbepylon
aufzustellen. Dies wird aus Sicht der Verwaltung auch befürwortet, um einem
möglichen „wilden Plakatieren“ vorzubeugen.
Der
Standort des neuen Werbeträgers soll auf der Rasenfläche vor Haus-Nr. 4 neben
dem Maibaum und Telefonzelle aufgestellt werden (bisher Fläche für temporäre
Werbung – Wahlen usw.).
Nach
Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde ist ein
Standort des Pylons nur an 2 Stellen möglich, um zu einen die
Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zum anderen die Sicht aus den
angrenzenden Wohngebäuden nicht zu beeinträchtigen (siehe Luftbild 1).
Erläuterung
Luftbild 1:
2
- Standort hoch: Größe und Form wie beantragt; ca. 2,70 m x 3,50 m (der
südliche Teil des Weges würde dann entfernt)
1
– Standort quer: ca. 3,50 m x 2,70 m (die Höhe des Pylons muss eingegrenzt
werden, da ansonsten die unteren Vereinsembleme am Maibaum verdeckt würden;
dafür wäre eine Ausdehnung des Pylons nach Westen möglich).
3
- Maibaum
Luftbild
2:
Die
abgebildete Straßenführung entspricht dem Stand vor Umbau der Sittarder Straße.
Die blaue Linie soll in etwa den jetzigen Straßenverlauf skizzieren
b)
Ferner
ist Vorgesehen, die an diese Stelle bisher vorhandene Fläche für Werbeplakate,
an einen anderen Ort in Tüddern zu verlegen. Nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher
und aus Sicht der Verwaltung wurden 2 Standorte als passend befunden.
Luftbild
3:
1.
Sittrader Str. 34 u. 40 vor dem Restaurant Olympia
Luftbild
4:
2.
Ecke Geilenkirchener Str. – K1
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss berät darüber, welche Fläche und welcher Standort vorgesehen werden soll.