Betreff
Umbau des provisorisch gestalteten Kreuzungsbereiches K1 / Am Rathaus / Haverter Weg bei Tüddern zu einem Kreisverkehrsplatz
Vorlage
328/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits in 2015 wollte der Kreis Heinsberg den vor mehr als 10 Jahren provisorisch gestalteten Kreuzungsbereich K1 / Am Rathaus / Haverter Weg bei Tüddern, der sich seitdem für die sichere Abwicklung der Verkehrsströme bestens bewährt hat, zu einem Kreisverkehrsplatz (KVP) umbauen. Damals wurde der Umbau mit der Maßgabe zurückgestellt, dass man die Fertigstellung der Entlastungsstraße „An der Westzipfelhalle“ und deren Auswirkungen auf die Verkehrsströme abwarten wollte.

 

Nachdem die Entlastungsstraße „An der Westzipfelhalle“ seit nahezu einem Jahr für den Verkehr freigegeben ist, wurde seitens des Kreises Heinsberg aktuell eine Verkehrserhebung durchgeführt, die zum Ergebnis hatte, dass die Verkehrsbelastung in diesem Bereich (im Vergleich zu 2010)  nicht abgenommen hat. Aus diesem Grund trägt der Kreis Heinsberg nunmehr erneut das Erfordernis des Umbaus vor und bittet um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau des Provisoriums zu einem KVP.

 

 

Die Gemeinde Selfkant hätte sich als Straßenbaulastträger für die Straßen „Am Rathaus“ sowie „Haverter Weg“ an den Umbaukosten des KVP entsprechend dem Verhältnis der Breiten der jeweiligen Fahrbahnäste zu beteiligen. Der Anteil der Gemeinde Selfkant (37%) würde bei geschätzten Baukosten von 215.000,- €  ca. 80.000,- € betragen. Der Kreis Heinsberg hat die erforderlichen Finanzmittel vorsorglich im Haushalt 2017 veranschlagt. Angedacht ist eine Beauftragung der erforderlichen Bauleistungen in der zweiten Jahreshälfte 2017, sodass eine geprüfte Schlussrechnung und damit die Voraussetzungen für eine Abrechnung mit der Gemeinde Selfkant erst Anfang 2018 vorliegen würden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das Einvernehmen zum Umbau des provisorisch gestalteten Kreuzungsbereich K1 / Am Rathaus / Haverter Weg bei Tüddern zu einem Kreisverkehrsplatz zu erteilen und die erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 80.000,- im Haushaltsjahr 2018 bereit zu stellen.