Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Selfkant
Vorlage
323/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Selfkant hält mehrere eigene sowie angemietete Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vor. Diese Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der Vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden.

 

Mit einer entsprechenden  Satzung besteht nun die Möglichkeit, rechtssicher Kosten gegenüber anderen Trägern (SGB II) bzw. bei Selbstzahlern, Kostenerstattung geltend zu machen. Bislang wurden zwar Kosten geltend gemacht und vereinnahmt, allerdings ohne eine rechtsstabile Grundlage zu haben.

 

Zudem erleichtert eine solche Satzung, eine durch das Zusammenleben von Personen entstehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Es wird dem Bewohner der Unterkunft eine klare Struktur an die Hand gegeben. Eine Hausordnung wird schriftlich fixiert. Ein Verstoß dagegen kann somit leichter geahndet werden. Ebenso können Personen, die massiv gegen die Hausordnung verstoßen oder Benutzer, die Anlass zu Konflikten geben, leichter umgesetzt werden.

 

Mit der Einweisung der Personen in die Unterkunft beginnt automatisch kraft Satzung das Benutzungsverhältnis. Sie werden mittels Verfügung in die Unterkunft eingewiesen     

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Selfkant