Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2017 zur Fertigstellung des Dorfplatzes in Havert
Vorlage
310/2017
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom  6. Januar 2017 beantragt die Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert, die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2017 in Höhe von 2.900,00 € für die Fertigstellung des Dorfplatzes in Havert. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Neugestaltung des Dorfplatzes wurde im Jahr 2016 mit Mitteln des Baufonds  in Höhe von 10.000 € gefördert. Am 26.11.2016 konnten die Vereine und Bürger von Havert, Stein und Millen-Bruch den neuen Dorfplatz einweihen.

 

Schon bei den fortwährenden, über Monate dauerenden Arbeiten, musste die Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert feststellen, dass der Unterschied zwischen den alten Pflastersteinen und dem Neugestaltungsbereich immer auffälliger  wurde. Jetzt, nachdem die Neugestaltung abgeschlossen ist, hat die Interessengruppe Dorfplatz Havert beschlossen, den ca. 300 qm alten Bodenbelag zu entfernen und mit neuen Platten evtl. 60 cm x 40 cm, 8-10 cm dick auszustatten. Da der Platz „befahrbar“ sein sollte, besteht die Notwendigkeit entsprechendes Material zu verarbeiten.

 

Die Kosten des 2. Bauabschnitts belaufen sich auf ca. 8.500,00 €. Materialkosten: ca. 7.250,00 € und ca. 1.250,00 € evtl. Lohnkosten, wenn die Plattenverlegung nicht allein in Eigenleistung erbracht werden kann.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

„Verkauf“ der Platten an die Bürger 1 qm für 20,00 €

(bei 4 qm wird auf Wunsch des Spenders der Name auf einer Tafel festgehalten)

 

Erhoffte Einnahmen                     3.000,00 €

Kassenbestand                                               2.500,00 €

 

 

 

Die Interessengemeinschaft Dorfplatz Havert beantragt einen Materialkostenzuschuss in Höhe von 40 %  der Materialkosten. Der Zuschuss würde 2.900,00 € betragen.

 

Der Antrag wird von sieben Vereinen unterstützt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                                              Max. Höhe

1 Verein                                                             15 % der Materialkosten                                               2.000 €

2 Vereine                                                           20 % der Materialkosten                                               4.000 €

3 Vereine                                                           30 % der Materialkosten                                               8.000 €

4 Vereine                                                           40 % der Materialkosten                                             10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen..


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bezuschussung als Baumaßnahme entsprechend der Richtlinie der Gemeinde Selfkant und auf Basis  des Kostenvoranschlags für Material (7.147,62 €) in Höhe von 2.859,05 € für 2017.