Sachverhalt:

 

Die Westzipfelregion, bestehend aus den Kommunen Heinsberg (41.000 EW), Gangelt (12.000 EW), Selfkant (10.000 EW) und Waldfeucht (9.000 EW) ist insgesamt 72.000 Einwohner stark. Die Stadt Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des westlichsten Kreises Deutschlands und ist dem Regierungsbezirk Köln zugeordnet. Landesplanerisch ist die Kommune als Mittel-zentrum klassifiziert und übernimmt somit eine wichtige Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden. Die Nachbargemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht, die auch dem Kreis Heinsberg angehören, sind landesplanerisch als Grundzentren im ländlichen Raum klassifiziert. Die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht sind seit 2009 zu der Kommunalen Allianz "Der Selfkant" zusammengeschlossen.

 

Zudem treten Sie im Bereich des Tourismus im Zweckverband "Der Selfkant" bereits seit mehreren Jahren gemeinsam auf, um ihre Region zu präsentieren. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind die Gemeinden im Verbund „Euro-mosa“ zusammen mit der flämischen Stadt Maaseik und der niederländischen Gemeinde Echt-Susteren organisiert.

 

Seit der Gründung im Jahre 2003 realisierte der Verband bereits wichtige Projekte, wie z. B. sichere und beliebte Fahrradrouten. Das Thema „Kooperation“ ist den Kommunen also nicht fremd. Das Integrierte interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) soll eine breit angelegte Basis für eine Erweiterung der Zusammen-arbeit schaffen. Mit Unterstützung der Städtebauförderung von Bund und Land soll eine neue Qualität der Kooperation erreicht werden. Durch die Erstellung des IEK beabsichtigen die Kommunen, sich über die bestehenden Initiativen hinaus, den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Die Komplexität der Entwicklungen, deren Wirkungskreis weit über die einzelnen Kommunen hinausgeht, legt es nahe, diese Zukunftsaufgaben im interkommunalen Dialog zu bewältigen. Durch die immer knapper werden-den Ressourcen müssen interkommunale Abstimmungsprozesse intensiviert werden, um die Mittel nachhaltig und effektiv einzusetzen. Als Kernherausforderungen wurden beispielhaft identifiziert:

  • Vitalisierung und Verkehrsentlastung von Ortskernen
  • Langfristige Sicherung bzw. bedarfsgerechte Entwicklung der Bildungsangebote
  • Förderung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts sowie der Integrationskraft
  • Stärkung der Wirtschafts- und Tourismusregion
  • Sicherung der (Nah-)Versorgung und Mobilität im ländlichen Raum
  • Ausbau der interkommunalen Verwaltungszusammenarbeit

 

Das Konzept wurde von den vier Kommunen gemeinsam erarbeitet und soll als roter Faden der zukünftigen regionalen Entwicklung dienen. Neben einer interkommunalen Strategie geht es letztendlich um ganz konkrete Projekte in einzelnen Ortslagen. Auf Basis der Ergebnisse der interkommunalen Bestandsuntersuchung – die im Frühjahr und Sommer 2016 durchgeführt wurde – sowie aufgrund der Rahmenbedingungen der Städtebauförderung, liegt der Fokus zunächst in der Gemeinde Selfkant in den Ortschaften

 

Höngen und Saeffelen (Gemeinde Selfkant) zentrale Funktionen, interkom. Bildungs-/Kulturstandorte, Auswirkungen B56n

 

Die anderen Ortslagen sind aber nicht vergessen, denn das Interkommunale Entwicklungskonzept erfordert auch ein Handeln über die Gebietskulissen der Städtebauförderung hinaus. Hier soll in der Region ganz konkret auf den Unterstützungsweg bzw. das Programm VITAL.NRW zurückgegriffen werden. Konkret wurden aus der städtebaulichen Analyse verschiedene Handlungsbedarfe abgeleitet. Die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft und die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bildungs- und Kultursektor werden als große Aufgaben betrachtet. Neben der bereits im Aufbau befindlichen Gesamtschule in Kooperation der Gemeinden Gangelt und Selfkant, kann an dieser Stelle auch auf Sondierungsgespräche zwischen den Bürgermeistern von Heinsberg und Waldfeucht zum Aufbau einer interkommunalen weiterführenden Schule mit den Standorten Haaren und Oberbruch verwiesen werden.

 

Als klassisches Thema der Städtebauförderung spielt die Vitalisierung und Sicherung der Ortskerne mit Ihren Funktionen, gerade vor dem Hintergrund einer Verkehrsreduzierung in den Orts-lagen durch den für die Region bedeutenden Bau der B56n eine wichtige Rolle. Es gilt also u.a. die Nahversorgungssituation zu sichern, Nachnutzungskonzepte für Leerstände zu finden, die funktionsräumliche Vernetzung zu verbessern und die öffentlichen Räume zu qualifizieren. Auch die Stärkung der Identität, die Unterstützung Privater und die Förderung von Kultur und Brauchtum werden als wichtige Aufgaben für die Zukunftssicherung betrachtet. Mit Hilfe eines inter-kommunalen Erfahrungsaustausches und durch die interkommunale Organisation von Beratungs- und Managementangeboten soll hier eine größere Hebelwirkung erreicht werden.

 

Nicht zuletzt werden die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte und die Etablierung des Tourismus als wesentliche Säule der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen, welche sich insbesondere in der Umsetzungsschiene VITAL.NRW finden werden.

 

Die Gemeinden sehen die im Konzept erarbeiteten und empfohlenen Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge als eine wichtige Grundlage für die strukturierte Weiterentwicklung und Sicherung der öffentlichen und privaten Infrastrukturen an.

 

Fördervoraussetzung nach Artikel 8 der VV Städtebauförderung 2015 ist neben dem Fördergebiet ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, indem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Diese Beteiligung hat in Form einer Bürgerwerkstatt am 15.11.2016 zur Erarbeitung einer interkommunalen Strategie stattgefunden. Hierbei hat sich eine Vielzahl an Projekten herauskristallisiert.

 

Hierauf aufbauend hat die Planungsgruppe MWM in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Konzept  erstellt, das die Ergebnisse mit Kostenschätzungen und Priorisierungsvorschlägen hinterlegt.

 

Grundsätzlich kann das IEK in seiner Umsetzung hinsichtlich einer möglichen unvorhersehbaren Entwicklung in den Netzwerkkommunen angepasst werden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Fortschreibung sind daher möglich, sofern erforderlich.

 

Im Folgenden sind die Grundsatzbeschlüsse zur Anmeldung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme formuliert. Es handelt sich hier um die Anmeldung nach Erstellung des IEK, das bereits als „Erneuerungsmaßnahme“ aufgenommen ist. Der Ratsbeschluss zur Finanzierung von Eigenanteilen der Gemeinden Selfkant betreffenden Einzelmaßnahmen kann später erfolgen.

 

Die Planungsgruppe MWM wird das Konzept in der Sitzung vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Beschluss über das IEK

 

Für die Laufzeit von vier Programmjahren (2017 – 2020) wird das Gesamtkonzept „Interkommunales Entwicklungskonzept Westzipfelregion“ Priorität A beschlossen. Die förderfähigen Kosten für den Bereich Selfkant belaufen sich auf  grundsätzlich 6.375.550 € zuwendungsfähige Ausgaben.

 

 2.  Absicht zur Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme 2017

 

Die Gemeinde Selfkant beschließt die Durchführung der in dem Antrag (Programmanmeldung 2017) bezeichneten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen einschließlich der interkommunalen Maßnahmen

 

Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen Selfkant für 2017

 

  • MS 3.1.1a  Dorfgemeinschaftshaus  Saeffelen – Grunderwerb Grundstück und Bestandsgebäude Teilstück aus Flur 2, Flurstück 139, Flur 2, Flurstück 137 -136.000,- €
  • MS 3.3.1 Dorfgemeinschaftshaus  Saeffelen – Teilabriss Bestandsgebäude- 53.990,- €
  • MS 4.3.1 Dorfgemeinschaftshaus  Saeffelen – Ersatzneubau und Sanierung des Bestandsgebäudes – 1.254.069,- €

 

Interkommunale Maßnahmen

 

  • M 2.1.1b Interkommunales Entwicklungskonzept "Die Westzipfelregion" Stufen II – IV(Antragstellung Stadt Heinsberg, Verwaltungsvereinbarung zum Eigenanteil) – 155.941,- €
  • M 2.1.2 Fortschreibung Interkommunales Entwicklungskonzept, Projektmanagement(Antragstellung Stadt Heinsberg, Verwaltungsvereinbarung zum Eigenanteil) – 120.000,- €
  • M 2.5.1 Interkommunales Quartiersmanagement (Schwerpunkte: Kommunikation, Motivation, Aufbau von Strukturen, Management Fachbeiräte, Verfügungsfonds, Öffentlichkeitsarbeit)(Antragstellung Stadt Heinsberg, Verwaltungsvereinbarung zum Eigenanteil) – 300.000,- €
  • M 2.5.2 Interkommunale Bauberatung – Ortsbild/ Fassaden/ Baukultur, Instandsetzung/ Modernisierung, Leerstands-/ Nutzungsmanagement(Antragstellung Stadt Heinsberg, Verwaltungsvereinbarung zum Eigenanteil) – 300.000,- €
  • M 2.5.3 Interkommunaler Fachbeirat(Antragstellung Stadt Heinsberg, Verwaltungsvereinbarung zum Eigenanteil) – 40.000,- €

               

3.     Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils

 

Die Gemeinde Selfkant erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.