Betreff
Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers
Vorlage
298/2017
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW ist
der sachkundige Bürger
Herr
Stephan Neuefeind
vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.
Der einzuführende sachkundige Bürger
verpflichtet sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.