Sachverhalt:
Am 16. Juli 2016 ist das geänderte
Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV. NRW.2016, S. 559 ff.). Der Städte-
und Gemeindebund NRW hat aus diesem Grund mit Datum vom 12. September 2016 eine
neue Muster-Entwässerungssatzung erarbeitet. Diese Mustersatzung wurde seitens
des Städte- und Gemeindebundes NRW mit dem Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Kommunal Agentur
NRW abgestimmt.
Der auf der Grundlage der o.g. Mustersatzung
erarbeitete – und auf die Belange der Gemeinde Selfkant angepasste – Entwurf
eine einer Entwässerungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Die Änderungen zur bisherigen Fassung sind in blauer,
kursiver Schrift dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Entwässerungssatzung.