Betreff
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der "Vereinsförderung in der Gemeinde Selfkant"
Vorlage
283/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Selfkant hat mit Schreiben vom 11.10.2016 den Antrag gestellt, in die nächste Sitzungsrunde das Thema „Vereinsförderung in der Gemeinde Selfkant“ einzubringen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. 

 

Mit E-Mail vom 02.03.2016 wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur sowie den Fraktionsvorsitzenden die Vorschläge der Verwaltung zur Änderung der Vereinsförderung im Jahr 2017 als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur der Gemeinde Selfkant hat in seiner Sitzung am 02.11.2016 über die Änderung der „Vereinsförderung“ beraten und beschlossen, ein fraktionsübergreifendes Gremium einzurichten, um einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten.

 

Das Gremium tagte am 22.11.2016 und erzielte Einigkeit darüber, dass der Vorschlag 3 der Verwaltung umgesetzt werden soll.

 

Erläuterungen zur Änderung der Vereinsbeihilfe:

 

Zur Neuregelung der Vereinsbeihilfe wurden nachfolgend aufgeführte Überlegungen angestellt:

 

Bei der Jugendbezuschussung soll in Zukunft auf eine einheitliche Regelung zurückgegriffen werden. Eine Bezuschussung soll ab 5 bzw. erst  10 jugendlichen Mitgliedern staffelförmig erfolgen; dies vereinfacht für die Verwaltung den Nachvollzug der jeweiligen Meldung.

 

Hinsichtlich der Mannschaften von Fußballvereinen sollen neben dem Grundbetrag nur noch die Jugendmannschaften gefördert werden, die beim Fußballkreis Heinsberg für den jeweiligen Verein gemeldet sind; dies verhindert Doppelanmeldungen, die z. B.  bei Spielgemeinschaften oft unbewusst erfolgen konnten.

 

Es ist nicht mehr gerecht und den heutigen Verhältnissen entsprechend, dass die Fußballvereine einen Zuschuss zu den Energiekosten in Höhe von 75,00 € und einen Zuschuss zu den Wassergeld- und Kanalgebühren in Höhe von 75,00 € erhalten. Die Tennisclubs und der Reit- und Fahrverein, die die Kosten für die Sportanlage auch selbst tragen, erhalten diese Zuschüsse nicht. Darüber hinaus betreiben immer mehr Vereine in der Gemeinde Selfkant Vereinsheime und müssen diese Kosten auch ohne einen derartigen Zuschuss tragen. Aus diesem Grunde sollen diese Zuschüsse gestrichen werden.

 

Der Sonderfonds für Vereinsbeihilfe zur Förderung von größeren Anschaffungen soll

gestrichen und stattdessen die Vereinsbeihilfen  erhöht werden.

 

Nach der neuen Förderung sollen die Fußballvereine einen Festbetrag von 250,00 € erhalten und pro gemeldete Jugendmannschaft einen Zuschuss von  40,00 €. Die Fußballvereine sollen weiterhin den bisherigen Zuschuss für die Mäharbeiten der Sportplätze (1.500 €/Sportplatz) und den bisherigen Zuschuss  zur Überarbeitung der Sportplätze (355,00 € pro Sportplatz) erhalten.

 

Folgende Zuschüsse zur Sportplatzunterhaltung wurden bislang gezahlt:

 

SV Höngen-Saeffelen : 3.000 € + 710,00 € (2 Sportplätze)

FC Wanderlust Süsterseel: 3.000 € +710,00 € (2 Sportplätze)

VfR Tüddern: 3.000 € + 710,00 € (2 Sportplätze)

SV Havert-Stein: 1.500 € + 355,00 € (1 Sportplatz)

FC Viktoria Schalbruch: 1.500 € + 355,00 € (1 Sportplatz)

 

Der Förderverein für körperlich-geistig Behinderte im Selfkant hat bisher 165,00 € erhalten. Dieser Betrag soll auf 100,00 € gekürzt werden, da der Förderverein im Laufe eines Jahres bei verschiedenen Veranstaltungen gesonderte Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters erhält.

 

Es wird jedoch angeregt, den Verein „Kinderhilfe Selfkant“ in die Förderliste mit aufzunehmen und auch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu gewähren.

 

Der Förderkreis 1000 Jahre Millener Kirche erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 35,00 € sowie aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Selfkant vom 06.12.2000 einen Zuschuss zu den anfallenden Stromkosten zur Beleuchtung der Millener Kirche in Höhe von 130,00 €. Nach der neuen Regelung soll der Gesamtzuschuss 150,00 € betragen.

 

Der Zuschuss zur katholischen Arbeiterbewegung (KAB) in Höhe von 35,00 € wurde in den letzten Jahren nicht mehr ausgezahlt, da die Vereinstätigkeit ruht. Aus diesem Grunde soll er gestrichen werden.

 

 

Ebenfalls sollen die Zuschüsse für die Lebenshilfe Oberbruch (240 €), für den Blindenverein Heinsberg (50 €), für die Deutsche Krebshilfe (25 €) und für das Deutsche Jugendherbergswerk (25 €) gestrichen werden.

 

Bei einer Vereinsförderung  nach Vorschlag 3 der Verwaltung, würde Punkt 3.1 (Sonderfonds) der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen entfallen.

 

Darüber hinaus soll den Tennisclubs für die Unterhaltung der Tennisplätze

200 €/Platz und dem Reit- und Fahrverein Selfkant für die Unterhaltung der Reitplätze pauschal 200 € gewährt werden.

 

Der Entwurf der neuzufassenden Richtlinien ist als Anlage beigefügt.

 

Die Liste über die Vereinsförderungssätze ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt ab dem Jahr 2017 die Vereinsförderung – wie von der Verwaltung im Vorschlag 3 ausgearbeitet – durchzuführen und die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen entsprechend  zu ändern.