Betreff
Wahl des Ortsvorstehers für den Ort Höngen mit Großwehrhagen, Kleinwehrhagen und Dieck
Vorlage
282/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Den Ortsvorsteher für den Ort Höngen mit Großwehrhagen, Kleinwehrhagen und Dieck wählt der Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates Stimmverhältnisses im Wahlbezirk Höngen für die Dauer seiner Wahlzeit. Er muss in dem Bezirk, für den er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

 

Da der Ortsvorsteher mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt wird, ist er gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW nach der Wahl zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die CDU-Fraktion wird eine Person zur Wahl vorschlagen.