Sachverhalt:
Nach erfolgter Gebührenkalkulation für
2017 (Anlage) ist die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen vom 21.
März 2013 in Form der 2. Änderungssatzung erforderlich.
Des Weiteren ist am 16.07.2016 das neue
Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat der
Städte- und Gemeindebund NRW eine neue Mustersatzung erlassen. Der Entwurf der
angepassten Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Gemeinde
Selfkant ist ebenfalls als Anlage
beigefügt. Die Änderungen zur bisherigen Fassung sind in blauer, kursiver
Schrift dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die Abwassergebührenkalkulation 2017 zur Kenntnis und beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen.