Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Jahre 2017 bis 2022
Vorlage
275/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 46 (1) des Landeswassergesetzes (LWG NRW) sind die Gemeinden in Nordrhein Westfalen verpflichtet, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

Das zur Zeit noch gültige ABK der Gemeinde Selfkant wurde für die Jahre  2011 – 2016 beschlossen und läuft jetzt aus.

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden der Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Bestandsteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist auch das Niederschlags-wasserbeseitigungskonzept, in dem Aussagen darüber getroffen werden, wie künftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des Landeswassergesetzes und der städtebaulichen Entwässerungssituation beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept einschließlich Niederschlagswasserbeseitigungs-konzept wurde vorab bereits bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde vorgestellt.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Selfkant für die Jahre 2017 bis 2022 wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2017, insbesondere der laut ABK in 2017 durchzuführenden Maßnahmen, beschlossen.