Sachverhalt:
Mit dem Jahre
2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Dies macht eine Neufassung der
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen
ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Selfkant unumgänglich. Die Vorlage hält sich streng an
die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Auf Antrag wird Selbständigen im
Einsatzfall als Verdienstausfall eine Pauschale je Stunde gezahlt. Der Betrag
wird angepasst und erhöht sich nunmehr auf 20 €/h (vorher 15 €/h). Auf Nachweis
können mehr erstattet werden, maximal 40 €/h (vorher 31 €/h).
Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr der Gemeinde Selfkant