Sachverhalt:
Mit dem Jahre 2016 ist das Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in
Kraft getreten. Dies macht eine Neufassung der Feuerwehrsatzung unumgänglich.
Die Vorlage hält sich streng an die Mustersatzung des Städte- und
Gemeindebundes.
Zusätzlich wurden alle
Tarife neu kalkuliert. Die seit der letzten Änderung neu angeschafften
Fahrzeuge wurden in den Tarif eingepflegt und können nunmehr
kostenersatzpflichtig geltend gemacht werden.
Mit dem BHKG besteht auch
die Möglichkeit, Pauschalierungen vor zu nehmen. Hiervon wurde bei der
Abrechnung von Fehlalarmen bei Brandmeldeanlagen Gebrauch gemacht. Die
Pauschale berechnet sich auf das Ausrücken eines Zuges
(1. Abmarsch = 2
Löscheinheiten für die Dauer eine halben Stunde).
Gleichzeitig tritt die
bestehende Satzung außer Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Selfkant bei Einsätzen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)