Sachverhalt:
Unter Punkt 4.1 der Richtlinien der Gemeinde
Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist die
Regelung zum Gemeindepokalturnier der Fußballvereine beschrieben.
Darin heißt es …“Bei Nichtteilnahme eines
Vereins, wird dieser von der Bezuschussung für das betreffende Jahr
ausgeschlossen.“ … Damit käme kein Fußballverein mehr in den Genuss eines
Zuschusses.
Durch Gründung des SC Selfkant ist eine
Austragung des bisherigen Gemeindepokalturniers nicht mehr möglich, da
lediglich der SC Selfkant und der FC Wanderlust Süsterseel mit einer Seniorenmannschaft
teilnehmen könnten.
Es ist zu überlegen, wie und mit welchen
Mannschaften die Austragung des Gemeindepokalturniers der Fußballvereine in
Zukunft durchgeführt werden könnte.
Die Regelung Punkt 4.1 der Richtlinien müsste dann angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Über die Änderungen der Austragung des Gemeindepokalturniers der Fußballvereine ist zu beraten und zu entscheiden.