Sachverhalt:
A. Verfahrensstand
Die am 28. April 2015 von der
Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 12
Tüddern-Nord I des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant wurde am 04. August 2015 durch die Bezirksregierung Köln
genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 16. Augsut 2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.
Das nunmehr neu gebildete Flurstück Gemarkung
Tüddern, Flur 3, Nr. 871 (SO-Fläche) wurde zwischenzeitlich an den Investor
veräußert. Südlich des neu zu errichtenden Fachmarktzentrums befindet sich noch
eine im Eigentum der Gemeinde Selfkant stehende Restfläche. Diese Restfläche
ist zwar als „SO – Sondergebiet, Zweckbestimmung Fachmarktzentrum“ ausgewiesen,
verfügt aber weder über zugewiesene Verkaufsflächen, noch über ein (im
Bebauungsplan ausgewiesenes) sogenanntes Baufenster. Eine Bebauung ist daher
nicht möglich.
Um diese Restfläche zukünftig in geeigneter
Form nutzen zu können, ist die bisherige „SO-Fläche“ in „Gemischte Baufläche“
zu ändern.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat dazu in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die Einleitung des
Verfahrens zur Änderung Nr. 12 a Tüddern-Nord I
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.
Der Änderungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
51-52/2015 vom 27. Dezember 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 51-52/2015 vom 27.
Dezember 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde
Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 18.
Februar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Durch Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit
gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord
I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und
Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen in der Zeit vom 14. März
2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern
einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben. Anregungen
oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 3. März
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 12 a –
Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis
einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27. April 2016 beraten und
beschlossen.
Bei dem im Anschluss
eingeleiteten Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB bei der Bezirksregierung Köln versagte diese
die Genehmigung, da Mängel in der Begründung und im Umweltbericht festgestellt
wurden. Nach Behebung dieser Mängel wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 der Öffentlichkeit erneut
die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 12 a
– Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit
Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
1. August 2016 bis einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 25. Juli
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 31. August 2016, von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 12 a –
Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 1. August 2016 bis
einschließlich 2. September 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 28-29/2016 vom 24. Juli 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B. Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung als Vorgang setzt insbesondere
voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB abgeschlossen ist.
Dieses Anregungsverfahren und der sonstige Ertrag, der nach § 4 bzw. § 4 a
BauGB gebotenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergeben den Boden, auf dem der abschließende Vorgang des Abwägens
stattzufinden hat.
B.1 Anlässlich der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr.
12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurden
weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.
B.2 Es wird festgestellt,
dass außer denen in der Abwägungstabelle (Anlage) zur Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Planauslegung bzw. im Verfahren nach § 4 bzw. § 4 a BauGB
keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden bzw. während des
Verfahrens ausgeräumt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
C.1 Beschlussfassung
über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen
Die
während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung
Nr. 12 a – Tüddern, Nord I – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant mit Begründung und Umweltbericht und der in den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle) zu den
vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
C.2 Verfahrensbeschluss
Aufgrund des § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches in
der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) beschließt die Gemeindevertretung die Begründung
einschließlich des Umweltberichtes zur Änderung Nr. 12 a – Tüddern, Nord I –
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant und stimmt der Änderung Nr. 12
a – Tüddern, Nord I – zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB erneut einzuleiten.