Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 - Süsterseel, Alte Bahn -, hier: Änderung der textlichen Festsetzungen für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 1, Flurstücke 338, 339, 340 und 341
Vorlage
031/2006
Art
Sitzungsvorlage alt
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16. Mai 2006 beantragen die Grundstückseigentümer der vorgenannten Grundstücke die Änderung des in der Fassung der 1. Änderung seit dem 23. April 2006 rechtsgültigen Bebauungsplanes Selfkant Nr. 27 – Alte Bahn. Der gültige Bebauungsplan setzt für alle Grundstücke die Errichtung von Einzel- bzw. Doppelhäusern fest.

 

Bei den auf den o.a. Grundstücken von den Antragstellern errichteten Wohngebäuden (ein Doppelhaus und ein Einzelhaus) fehlt zwischen dem Doppelhaus und dem Einzelhaus die erforderliche Abstandsfläche, so dass hier ein Baukörper entstanden ist, der als Hausgruppe zu bezeichnen ist. Hausgruppen sehen die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vor.

 

Die Bauherren beantragen nunmehr für die in Rede stehenden Grundstücke die Festsetzung „Einzel- und Doppelhäuser“ durch die Festsetzung „Hausgruppe“ zu ersetzen.

 

Für den Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, sollen die Kosten des Änderungsverfahrens den Antragstellern auferlegt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer diesbezüglichen Entscheidung hat die Verwaltung auf die Erstellung eines Beschlussvorschlags verzichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle