Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 8. April 2008 (siehe Anlage) beantragt die Schützenbruderschaft Wehr die Überlassung eines Grundstückes seitens der Gemeinde Selfkant.
Die Nutzung des im Schreiben unter Ziffer 1 genannten Grundstückes an der Severinusstraße wurde durch die Eigentümerin mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 gekündigt.
Das unter Ziffer 2 genannte Grundstück am Ende der Bebauung am Gausweg, dorfseitig gelegen, ist im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant als Grünfläche – Zweckbestimmung Sportanlage – dargestellt. Eigentümerin ist die Gemeinde Selfkant. Das Grundstück ist 6.423 qm groß.
Weitere gemeindeeigene Grundstücke stehen in Wehr für die beabsichtigte Nutzung nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wehrer Vereine bei den Bemühungen um eine Alternativfläche (ggf. Kirchenland am Ende der Dorfstraße) zu unterstützen.