Betreff
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Vorlage
276/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat die Gemeindevertretung am 3. April 2008 die Anzahl und Besetzung der Beisitzer des Wahlausschusses festgelegt.  Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs.2 KWahlG  zu wählen sind.

 

Derzeit ist  das Wahlgebiet in 14 Wahlbezirke eingeteilt. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden.  Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben und unten betragen.

 

Dem Wahlausschuss sind als Anlage zwei Vorschläge zur Einteilung des Wahlgebietes beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Über die Einteilung des Wahlgebietes ist zu entscheiden.