Betreff
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds
Vorlage
260/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen - Ziffer 4.3 - stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

                                                                                                max. Höhe

1 Verein                                                         15 % der Materialkosten                    2.000 €

2 Vereine                                                       20 % der Materialkosten                    4.000 €

3 Vereine                                                       30 % der Materialkosten                    8.000 €

4 Vereine                                                       40 % der Materialkosten                  10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € stehen zur Verfügung.

 

Nachfolgend aufgeführte Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt:

 

a)         V.f.R. 1912 Tüddern e.V.

Der V.f.R. 1912 Tüddern hat mit Schreiben ohne Datum – hier eingegangen am 5. Dezember 2007 – die Gewährung eines Zuschusses zur Renovierung des Sportheimes in Tüddern nach einem Brandschaden beantragt. Der Verein führt aus, dass nach einem Brandschaden eine Nutzung des Gebäudes nicht mehr möglich war,  so dass sie gezwungen waren, eine sofortige Baumaßnahme zur Instandsetzung durchzuführen, um den Spielbetrieb nicht zu gefährden. Die Kosten für diese erheblichen, nicht vorhersehbaren Baumaßnahmen, fielen wesentlich höher aus, als erwartet. Es wurden nicht alle Kosten durch die Versicherung abgedeckt. Die Gesamtkosten der Renovierung beliefen sich auf 36.185,29 €, die Versicherung übernahm 25.605,71 € und die verbleibenden Kosten in Höhe von 10.579,58 € mussten vom Verein getragen werden.

 

 

 

Die Rechnungskopien sind in der Verwaltung einzusehen. Aufgrund der besonderen Situation war es dem Verein nicht möglich, einen Kostenzuschuss vor der Baumaßnahme zu stellen, da zum einen der Aufwand unterschätzt wurde und vor allem eine Verzögerung des Spielbetriebes nicht länger vertretbar war. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Gründe, bittet der Verein um Bezuschussung der Baumaßnahme. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

 

b)         Instrumentalverein Süsterseel e.V.

Mit Schreiben vom 02.01.2008 beantragt der Instrumentalverein Süsterseel e.V. die Gewährung eines Zuschusses zum Neubau eines Übungslokals an der Turnhalle in Süsterseel. Dieses Vereinsheim soll gemeinsam mit der Frauengemeinschaft Süsterseel, der Children Care Albanien, den St. Bavo Jagdhornbläsern und dem Jugendorchester des Intrumentalvereins genutzt werden. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Im Antrag führt der Instrumentalverein Süsterseel e.V. an, dass der Verein nicht nur Teil vieler Dorfaktivitäten ist, sondern auch eigene Feste veranstaltet, sehr oft im eigenen Ort musiziert (z.B. hl. Messe, Jahreskonzert, Heiligabend), musikalische Früherziehung in der Grundschule anbietet und junge Leute auf Instrumenten ausbildet. Damit diese Tätigkeiten in Süsterseel erhalten bleiben, muss der Verein ein Vereinsheim haben, dass den Anforderungen entspricht. Das Vereinsheim wird vom Instrumentalverein Süsterseel geplant und verwaltet, aber von den oben aufgeführten Vereinen genutzt. Das Bauvorhaben wird die Summe von 25.000 € (Materialkosten) übertreffen.

 

c)         Schützenbruderschaft St. Joh. v. Nepomuk Havert e.V.

Mit Schreiben vom 14.01.2008 hat die Schützenbruderschaft St. Joh. von Nepomuk die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds zur Fertigstellung eines Raumes im erweiterten Schützenheim, der z.Zt. noch im Rohbau ist, beantragt. Der Raum soll nach Fertigstellung der Schützenbruderschaft, dem Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert, der Gesangsgruppe Sang & Klanglos und der Frauengemeinschaft als Lagerraum dienen. Die Höhe der anfallenden Kosten wurde noch nicht beziffert. Entsprechende Kostenvoranschläge werden nachgereicht. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

 

d)         St. Quirinus Schützenbruderschaft Millen e.V.

Die St. Quirinus Schützenbruderschaft Millen e.V. hat mit Schreiben vom 26.02.2008, das als Anlage beigefügt ist, zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Millen zu einem Versammlungsraum (Bürgerhaus) mit einem Schießstand einen Zuschuss aus dem Baufonds in Höhe von 10.000 € beantragt. Das Bürgerhaus würde vom Millener Oldtimer Verein, dem Trommler- und Pfeiferkorps Millen, dem Gesangverein Frohsinn Millen, der Kleinkaliber Schießgruppe Millen und der St. Qurinus Schützenbruderschaft Millen genutzt werden. Die Gesamtkosten, abzüglich der Eigenleistung (50 %) werden ca. 40.000 € betragen.  


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss berät über die vorliegenden Anträge.